Karlsruhe – Der Jahresbericht des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Karlsruhe stellt einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Amtes auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung dar.
Im Jahr 2017 führte das Landratsamt Karlsruhe im Rahmen der Lebensmittelüberwachung 5.153 Kontrollen in 3.478 kontrollierten Betrieben durch. Bei diesen kontrollierten Betrieben wurden 271 Verstöße festgestellt, was einer Quote von 7,8 % entspricht. Im Jahr 2016 lag die Beanstandungsquote bei 8,6 % und im Jahr 2015 bei 12,5 %. Der Rückgang der Verstöße kann als Erfolg der stetigen Überwachungstätigkeit sowie dem wachsenden Verantwortungsbewusstsein der Lebensmittelunternehmer angesehen werden, so Martin Schmitt, stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Veterinärswesen und Lebensmittelüberwachung. Die Verstöße lagen überwiegend in Missständen in der Betriebs-, Arbeits-, und Personalhygiene. Wie in den Jahren zuvor zeigten sich auch erhebliche Mängel in den betrieblichen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmen, wie z. B. Gaststätten. Hierzu zählen Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfung, Rückverfolgbarkeit, Personalschulung sowie ein Konzept zur Gefahrenabwehr. Aus den festgestellten Verstößen resultieren im Jahr 2017 folgende Maßnahmen: 164 Anordnungen, 87 Mängelberichte und 20 Bußgelder. Vier Verstöße waren so schwerwiegend, dass Strafverfahren eingeleitet wurden, die Ermittlungen dauern in 3 Fällen noch an. Bei geringfügigen Verstößen wurden die Betroffenen mündlich belehrt.
Neben den Betriebskontrollen nahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Proben von Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel, Tabakerzeugnissen, Kosmetika sowie Bedarfsgegenständen. Zusätzlich zu den Planproben wurden auch Verdachts-, Beschwerde- und Erkrankungsproben erhoben. Von den insgesamt 1.889 Proben haben die Chemischen- und Veterinärsuntersuchungsämter (CVUA) 273 Proben beanstandet; dies entspricht einer Quote von 14,5 %, die damit unter der Quote vom Vorjahr (15, 1 %) liegt. Weiterhin mussten 27 sogenannte Hinweisgutachten bearbeitet werden, bei denen die Hersteller der jeweiligen Produkte auf eine drohende Überschreitung von mikrobiologischen Grenzwerten hingewiesen werden mussten. Knapp über 90 % der beanstandeten Proben wurden als „irreführend wegen fehlender und / oder unvollständiger Kennzeichnung von Produkten“ beurteilt. Seit Dezember 2016 ist die Nährwertdeklaration für verpackte Lebensmittel verbindlich. Die Art und Weise der Nährwertkennzeichnung ist in der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) genau festgelegt. Viele Betriebe haben die Nährwertkennzeichnung jedoch noch nicht umgesetzt. 4,4 % der Proben stuften die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet ein. Nur zwei der untersuchten Proben wurde als gesundheitsschädlich beurteilt.
Bei den beanstandeten Proben ergriff das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung folgende Maßnahmen: 23 Bußgeldverfahren sowie 82 Belehrungen. Die Belehrungen resultierten zu einem großen Teil auf Mängeln der Kennzeichnung bzw. Allergenkennzeichnung. Mit dem im Juli 2017 in Kraft getretenen nationalen Durchführungs-Verordnung über Kennzeichnungsvorschriften (LMIV AV) hat der Gesetzgeber schwerpunktmäßig den inhaltlichen Lückenschluss zur europäischen Lebensmittelinformationsverordnung geschaffen. Verstöße gegen die bereits seit dem 13. Dezember 2014 in Kraft getretene Lebensmittelinformationsverordnung können nun wieder mit Bußgeldern geahndet werden.
117 Gutachten zu beanstandeten Proben, bei denen sich der Hersteller außerhalb des Landkreises befand, wurden an die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde weitergeleitet. Im Zusammenhang mit beanstandeten Proben hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Jahr 2017 neun Schnellwarnungen (RASFF) erstellt. Darüber hinaus wurde bei 148 externen Schnellwarnungen der jeweilige Rückruf der Waren in den betroffenen Betrieben im Landkreis überwacht.
Im letzten Jahr wurden beispielsweise mehrere Produkte zurückgerufen, bei denen ein Allergen nicht gekennzeichnet oder in denen ein Fremdkörper gefunden wurde. Auch vielen des Öfteren getrocknete Feigen aus der Türkei negativ auf, welche stark krebserregende Aflatoxine enthielten – Gifte die von Schimmelpilzen gebildet werden. Es musste sichergestellt werden, dass diese Produkte aus dem Verkauf genommen wurden.
Nach EHEC und Pferdefleisch-Lasagne hatte Deutschland im Sommer 2017 einen neuen Lebensmittelskandal, welcher sich auch im Landkreis Karlsruhe deutlich wiederspiegelte. Millionen von Hühnereiern und etliche eihaltige Produkte waren mit dem Insektizid Fipronil belastet. In diesem Zusammenhang erreichten uns viele Anfragen verunsicherter Verbraucher, die es zu beantworten galt.
Auch in diesem Jahr wird das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung seine Überwachungstätigkeiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent fortsetzen. Ein Schwerpunkt wird darauf liegen, Hersteller zu kontrollieren, zu denen auch die landwirtschaftlichen Primärerzeuger zählen.