Kaiserslautern – Mit Inkrafttreten der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußballweltmeisterschaft 2018 wurden die ansonsten bestehenden lärmschutzrechtlichen Einschränkungen für Lärmereignisse für die Dauer der Weltmeisterschaft gelockert. Damit besteht die Möglichkeit, Gewerbetreibenden, Gastronomen, Vereinen und Organisationen, die eine Übertragung der Spiele durchführen möchten, lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Die Genehmigungen sind auf die Fußballspiele beschränkt und können mit Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft verbunden werden. Sie können auch für Freisitze der Gastronomie beantragt werden, die normalerweise nicht beschallt werden dürfen.
Anträge können beim Referat Recht und Ordnung, Abteilung Kommunaler Vollzugsdienst, Rathaus -Nord, Benzinoring 1, 67655 Kaiserslautern, oder unter der E -Mail-Adresse vollzugsdienst@kaiserslautern.de formlos gestellt werden. Weitere Informationen sind auch telefonisch unter der Rufnummer 0631 365 4535 erhältlich.