Karlsruhe – Parallel zu den rückläufigen Asylbewerberzahlen reduziert der Landkreis Karlsruhe seine Gemeinschaftsunterkünfte. Der Kreistag nahm in seiner jüngsten Sitzung vom 17. Mai zur Kenntnis, dass im vergangenen Jahr 935 Plätze an 16 Standorten abgebaut und 50 von 51 angemieteten Einzelwohnungen wieder frei gegeben wurden.
Derzeit verfügt der Landkreis über 3.847 Unterbringungsplätze in 36 Unterkünften, von denen bis Ende nächsten Jahres weitere 1.510 Plätze zum Abbau anstehen. Ursprüngliche Planungen für 20 weitere Unterkünfte mit 1.500 Plätzen wurden erst gar nicht in Angriff genommen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel kündigte im Hinblick auf die hohe Nachfrage für Mietwohnungen an, landkreiseigene Kapazitäten nicht völlig aufzulösen sondern – wo möglich – für den Mietmarkt zu öffnen. Er wies darauf hin, dass der Landkreis bereits eine spürbare Entlastung des Wohnungsmarkts erreicht habe, indem frei werdende Kapazitäten auf Wunsch den Städten und Gemeinden für Zwecke der Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt wurden. 925 Flüchtlinge sind auf diese Art bereits in sogenannten „Kombimodellen“ untergebracht.
„War bislang die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten vordringlichste Aufgabe, so steht nun die Integration der Menschen im Fokus“, führte der Landrat weiter aus. Kernstück der Integrationsförderung durch das Land sind ausgebildete Integrationsmanager, die die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung individuell unterstützen. 28 Gemeinden des Landkreises Karlsruhe nehmen das Angebot des Landkreises auf Integrationsmanagement wahr. 33 Stellen, von denen 30 vom Land gefördert werden, setzt das Landratsamt zur Betreuung von 3.780 Personen ein. Die Zahl wird gegen Ende des Jahres auf über 4.800 steigen, aber im Zuge erfolgreich abgeschlossener Integrationsbegleitungen wieder abnehmen. Weil absehbar ist, dass die auf zwei Jahre beschränkte Förderung nicht ausreichen wird, forderte der Kreistag das Land auf, den Pakt für Integration über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Weiter forderte der Kreistag, die Kosten für ehemalige unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zu übernehmen, die nach Ende der Jugendhilfe „aus dem System fallen“ und für den Landkreis Kosten in sechsstelliger Höhe verursachen können. Aktuell befinden sich 264 UMA in der Jugendhilfe des Landkreises, wovon 192 volljährig sind. Anstatt ehemalige UMA in die Obdachlosenzuständigkeit der Gemeinden zu geben, hat der Landkreis 24 Personen in seine Liegenschaften aufgenommen.
An den Bund richten sich zwei weitere Forderungen des Kreistags: Einmal, die flüchtlingsbedingten Mehrkosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), die im aktuellen Jahr auf 8,8 Mio EUR prognostiziert werden, auch über das Jahr 2018 auszugleichen, was bislang noch nicht in Aussicht gestellt wurde. Zum zweiten die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollumfänglich zu übernehmen, wo im laufenden Jahr Kosten in Höhe von 5,8 Mio EUR erwartet werden, die bislang überhaupt nicht ausgeglichen werden.