Brückenspringer an der Fulda in Kassel und Umgebung

Kassel (ots) – Kassel (ots) – “Sie springen wieder”. Mit diesen Worten meldeten gestern besorgte Anwohner der Wasserschutzpolizei Kassel, dass Jugendliche von der Kasseler Drahtbrücke in die Fulda sprangen.

Bei der anschließenden Überprüfung konnten allerdings keine Personen mehr in Brückennähe angetroffen werden. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir immer wieder auf die Gefahren und Verbote im Zusammenhang mit Brückenspringern hingewiesen. Das Baden bzw. Schwimmen an den sog. Bundeswasserstraßen, und damit auch an Fulda, Werra und Weser, ist nicht generell untersagt. Verboten ist es aber an Stellen, die besonders gefahrenträchtig sind. Dazu gehören:

  • die Bereiche bis zu 100,00 m ober- und unterhalb von Brücken,
  • Wehre, Hafeneinfahrten, Bootsliegeplätze und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt,
  • im Bereich von Schleusen und
  • im Arbeitsbereich von sog. schwimmenden Geräten (Schiffen),

Wir möchten die Beobachtungen der vergangenen Tage zum Anlass nehmen, und erneut auf die Gefahren des Brückenspringens hinweisen. Mit solchen Aktionen gefährden die Betreffenden nicht nur ihr eigenes Leben. Brückenspringer beeinträchtigen auch die Sicherheit des Bootsverkehrs auf dem Fluss. Die Fulda hat unterschiedliche Wassertiefen und die Uferbereiche sind meist mit großen Schüttsteinen gesichert. Unter der unmittelbaren Wasseroberfläche können jederzeit Bäume oder andere Gegenstände treiben und für Springer zur nicht erkennbaren Gefahr werden. Gefahren bestehen aber auch für die fahrenden Boote auf den Gewässern. Ungeachtet der derzeitigen Schließung der Kasseler Stadtschleuse findet nach wie vor auf dem gesamten Fluss Schiffsverkehr statt. In fast allen Bereichen der Fulda fahren Motor-, Ruder- und Paddelboote. Heranfahrende Schiffe sind von den Brücken allerdings oft nicht wahrnehmbar. So kann der unbedachte Sprung von der Draht-, Gärtnerplatz- oder einer anderen Brücke auf ein Sportboot schnell Unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen.

Verstöße gegen das Bade- und Schwimmverbot sind Ordnungswidrigkeiten (§ 8.10 BinSchStrO) und können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 EUR oder mit Bußgeldern von 50 bis 200 EUR geahndet werden. Für Rückfragen steht Ihnen die Wasserschutzpolizei in Kassel, Tel.: 0561-20769-44 gerne zur Verfügung.