Potsdam: Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums zur Frage der Ausreisemodalitäten des im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an der Susanna F. beschuldigten Tatverdächtigen Ali B.

Potsdam (ots) – Der im o.a. Zusammenhang beschuldigte Tatverdächtige ist am Samstag, den 2. Juni 2018, über den Flughafen Düsseldorf nach Istanbul ausgereist. Hierzu stellt die Bundespolizei klar:

Bei der Ausreisekontrolle wurden dem kontrollierenden Beamten der Bundespolizei durch den später Beschuldigten und mitreisende Familienangehörige zwei irakische Laissez-Passer mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen ausgehändigt. Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise. Die Lichtbilder stimmten mit den Personen überein.

Am Tag der Ausreise bestand gegen den Beschuldigten keine Fahndungsnotierung. Erst zwei Tage später wurde er durch die zuständigen Behörden zur Fahndung ausgeschrieben.

Ein Ticket-/ Passabgleich ist Im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle derzeit rechtlich nicht möglich. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ist ein solcher ebenfalls nicht vorgesehen.