Bad Homburg v.d. Höhe – Innerhalb der letzten Wochen und Monate kam es immer wieder zu Mitteilungen an die Polizei, dass es bei Einsätzen von Schlüsseldiensten im Hochtaunuskreis, aber auch anderen Landkreisen, zu exorbitant hohen Rechnungen für die zuvor erbrachte Leistung kam. Der mutmaßlich von Seiten des Schlüsseldienst-Mitarbeiters verwirklichte Straftatbestand des Wuchers schien vorzuliegen.
Unseriöse Schlüsseldienste treiben ihr Unwesen
Die Abläufe ähneln sich in den polizeilich bekannt gewordenen Fällen. Nachdem sich Personen, nicht selten im fortgesetzten Lebensalter, versehentlich aus ihren Häusern oder Wohnungen ausgeschlossen hatten, stellte sich die Frage, wie das Dilemma gelöst werden kann. Die Betroffenen selbst oder kontaktierte Nachbarn oder Freunde wussten Rat und suchten über eine Internet-Suchmaschine nach einem Schlüsseldienst.
Als Suchtreffer wurden in der Folge dann Firmen aufgeführt, hinsichtlich derer suggeriert wird, dass es sich dabei um ortsansässige oder zumindest in der Umgebung befindliche Unternehmen handelt, was letztlich aber nicht der Fall ist. Anschließend werden innerhalb von Telefonaten durch die Hilfesuchenden erste Informationen zu entstehenden Kosten eingeholt, die dem ersten Eindruck zufolge als durchaus üblich erschienen. Beispielsweise wurden die Kosten für eine Türöffnung zur Nachtzeit am Wochenende mit einer Summe deutlich unterhalb von 400 Euro veranschlagt. Diese Summe wurde aber durch den vor Ort erscheinenden Monteur des Schlüsseldienstes wesentlich erhöht, bis hin zu einem Wert oberhalb von 1.500 Euro. Als weiterer, sehr variabler Kostenfaktor zeigte sich in vielen Fällen das von dem hinzugezogenen Schlüsseldienst eingebaute Schloss. So wurden in vielen Fällen einfachste Türschlösser, Preis im Handel etwa 20 Euro, eingesetzt, dafür dann aber eine Summe von bis zu 700 Euro in Rechnung gestellt. Diese Kombination führte in mehreren Fällen dazu, dass für eine Türöffnung am Wochenende und / oder zur Nachtzeit, letztlich Kosten in Höhe von mehr als 2.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Bekannt gewordener Höchstpreis war in einem Fall die Summe von 3.300 Euro.
Ratsame Vorgehensweise wäre, dass bei einer Internetsuche (beispielsweise über die Seite www.gelbeseiten.de) nach einem tatsächlich bekannten Schlüsseldienst aus der Nähe geschaut und nicht gleich der erstbeste Anbieter ausgewählt werden sollte. Nicht selten machen unseriöse Anbieter mit Aufklebern neben den Klingelschildern eines Mehrfamilienhauses Werbung für sich. Auch Anbieter im Telefonbuch, die mit “AAA” anfangen, um damit ganz vorne im Branchenbuch zu stehen und große Anzeigen geschaltet haben, sind meist nicht seriös.
Vereinbaren Sie mit dem Schlüsseldienst direkt einen fixen Preis, inklusive Anfahrtskosten (eine Ortsvorwahl ist noch kein Garant für niedrige Anfahrtskosten – deswegen unbedingt danach fragen!) – und das am besten unter Zeugen. Damit der Anbieter den Preis richtig kalkulieren kann, ist es ratsam konkret zu schildern, was passiert ist und was für den Schlüsseldienst zu tun ist. Teilen Sie dabei auch mit welche Art von Schloss betroffen ist. Wichtiges Detail ist ebenso auf gegebenenfalls anfallende Feiertags- oder Nachtzuschläge zu achten! Zur Orientierung: In Hessen liegt der Preis laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale an Werktagen im Schnitt bei 71,60 Euro. Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen bei 130,26 Euro. Liegt ein Anbieter deutlich darüber oder will den Preis vorab nicht nennen: Rufen Sie den nächsten Anbieter an. Preise miteinander zu vergleichen ist durchaus ratsam.
Ist die Arbeitsleistung vollbracht, unterschreiben Sie die Rechnung erst, nachdem Sie diese genau geprüft haben. Sollte ein Punkt enthalten sein, der vorab nicht besprochen wurde, streichen Sie diesen. Eine Barzahlung sollte erst nach Vorlage einer detaillierten, den Vereinbarungen entsprechenden Rechnung erfolgen.
Falls es Probleme mit der Rechnung gibt oder falls der Handwerker Sie unter Druck setzt und damit droht, die geöffnete Tür wieder zu schließen: Kontaktieren Sie über die Notrufnummer 110 die Polizei. Auch Nötigung ist strafbar. Entsprechend gilt: Anwesende Zeugen können hilfreich sein.
Um erst gar nicht einen Schlüsseldienst anrufen zu müssen, kann es helfen, einen Zweitschlüssel bei Freunden oder Familie zu hinterlegen. Falls es zu spät ist, um noch jemanden zu wecken: Eine Nacht im Hotel ist nicht selten günstiger als ein Schlüsseldienst.