Frankfurt am Main – Der hessische Landtag wird am Donnerstag, 21.06.18, über die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans entscheiden. Prof. Dr. Mathias Müller, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, appelliert an die Landtagsabgeordneten, die besonderen Herausforderungen der Metropolregion anzuerkennen und insbesondere zwei Entwurfspunkte, die Ausweisung des Agrarischen Vorzugsraums und die pauschale Festlegung von 400m-Abständen zu Hochspannungsleitungen, zu überdenken. „Wenn diese Festlegungen ins Gesetz kommen, droht insbesondere in der Stadt Frankfurt eine weitere Verschärfung der Wohnraumproblematik.“
Die Stadt Frankfurt trägt einen Großteil der Auswirkungen des Wachstums der Metropolregion, hat aber kaum noch Entwicklungspotentiale. Die in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans vorgesehene Ausweisung eines „Agrarischen Vorzugsraums“ verhindert dann fast vollständig die Nutzung der verbliebenen Flächen.
Die jeweiligen lokalen Anforderungen wären flexibler zu gestalten, wenn anstelle eines „Agrarischen Vorzugsraums“ ein „Agrarisches Vorbehaltsgebiet“ ausgewiesen würde, denn dann wäre die Abwägung konkurrierender Nutzungsansprüche möglich. „Damit könnte wenigstens die Möglichkeit zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum abgewogen werden“, schlägt die IHK Frankfurt vor.
Der Druck aufgrund der rapide steigenden Wohnungsnachfrage lastet auf wesentlichen Teilen der Metropolregion. Ihn bekommt insbesondere die Stadt Frankfurt zu spüren: In den zurückliegenden zehn Jahren ist die Bevölkerung Frankfurts um mehr als 83.000 Einwohner auf nunmehr 736.000 gewachsen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Frankfurt um 92.000 auf ca. 565.000 Personen gestiegen – das entspricht einem Wachstum von rund 20 Prozent. Die Grenze von 800.000 Einwohnern wird voraussichtlich in fünf Jahren überschritten werden. „Die Folge ist ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der wiederum die Fachkräftegewinnung behindert. Daneben fehlen den Unternehmen aber auch bezahlbare Gewerbeflächen mit guten Standortbedingungen“, führt Prof. Dr. Müller weiter aus.
Sorge bereitet der IHK Frankfurt auch die pauschale Festlegung im Entwurf des Landesentwicklungsplans von jeweils 400m-Abständen auf beiden Seiten von Hochspannungsleitungen. „Hier fehlt die Begründung, wie die Landesplanung auf diesen Wert gekommen ist. Klüger wäre es, Ausnahmen in Form von projektbezogenen Gutachten zuzulassen. Auf dieser Basis müssten dann fallbezogene Schutzlösungen erfolgen.“ Mit der generellen Ausweisung von zusammen 800 Meter breiten Abstandskorridoren werden den Kommunen wichtige Entwicklungsmöglichkeiten genommen.
Positiv wertet der IHK-Präsident den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans zum Flughafen Frankfurt. „Wir begrüßen die darin festgehaltene Einigung bei der Lärmobergrenze.“ Der Flughafen Frankfurt müsse sich in diesem Rahmen weiter entwickeln können und leistungsfähig bleiben, um attraktiv für international agierende Unternehmen zu sein.