Weinheim: Wahlunterlegene OB-Kandidatin fechtet OB-Wahl an

Weinheim – Die Stadtverwaltung Weinheim hat mitgeteilt, dass Friedhild Miller die Wahl zum Oberbürgermeister anfechtet. Die Stadt Weinheim nimmt dazu Stellung.

„Wir müssen den Einspruch zur Kenntnis nehmen, obwohl wir sehr sicher sind, dass die OB-Wahl in Weinheim völlig ordnungsgemäß und rechtskonform vonstatten gegangen ist. Nach den Ankündigungen von Frau Miller und den Vorgängen in anderen Kommunen war dies leider keine Überraschung.

Die weitere Prüfung obliegt nun dem RP in Karlsruhe.

Wir gehen davon aus, dass dort unser Verwaltungshandeln als absolut rechtskonform bestätigt wird.

Dennoch halten wir es für grundsätzlich für bedenklich, dass unser Rechtsstaat eine Wahlanfechtung in dieser Form überhaupt zulässt, insbesondere wenn sie von einer Kandidatin kommt, die mit einem Ergebnis von 0,23 völlig aussichtslos abgeschnitten hat. Das kostet den Steuerzahler Geld und kann nicht im Sinne unserer Demokratie sein!“

OB Heiner Bernhard und neu gewählter OB keine Amtsverweser

Dass OB Heiner Bernhard nicht als Amtsverweser zur Verfügung stehen wird, hat er bereits vor dem OB-Wahltermin mitgeteilt. Das ist auch dokumentiert.

Manuel Just hat der Stadtverwaltung Weinheim mittlerweile mitgeteilt, dass er als Amtsverweser nicht zur Verfügung steht. Die Stadtverwaltung respektiert diese Entscheidung.

OB Heiner Bernhard äußert für diese Entscheidung großes Verständnis: Bernhard: „Das ist sachlich und persönlich absolut nachvollziehbar und richtig.“

Wie geht es weiter, wenn die Wahl bis zu seinem Amtsende am 11. August wegen der Anfechtung keine Rechtskraft haben sollte?

Dann wird bei unserer Rathaus-Organisation kein Amtsverweser erforderlich, weil Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner im Sinne der Gemeindeordnung Erster Beigeordneter und ständiger Stellvertreter des OB ist. In diese Funktion wird Dr. Fetzner die Amtsgeschäfte übernehmen und dem Rathaus vorstehen bis zu einer Rechtskraft der OB-Wahl. Er hat alle Befugnisse des OB, allerdings keinen Sitz und keine Stimme im Gemeinderat.