Frankfurt am Main – In dem Strafverfahren gegen den 37-jährigen ehemaligen Doktoranden der Technischen Universität Darmstadt, Malik F., hat der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) am Main heute den Haftbefehl aus Gründen der Verhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt.
Nach der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft von einem Jahr und vier Monaten, die auf eine Strafe anzurechnen wäre, ist nach Auffassung des OLG die Fluchtgefahr so weit gemindert, dass ihr mit der Erteilung engmaschiger Weisungen ausreichend begegnet werden kann. Diese umfassten unter anderem die Weisung, sich täglich bei den Polizeibehörden zu melden, sowie Beschränkungen des Aufenthaltsortes.
Der Angeklagte soll u.a. Unterstützer für den sog. Islamischen Staat geworben haben.