Mainz – Die nach Änderungen des Waffenrechts vom Bundesgesetzgeber im Juli 2017 auf ein Jahr befristete „Waffen-Amnestie“ (Strafverzicht per gesetzlicher Regelung) ermöglicht derzeit noch bundesweit bis zum 1. Juli dieses Jahres, bisher im illegalen Besitz befindliche Waffen sowie auch Munition straffrei bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Nach dieser Frist greifen wieder die einschlägigen Strafvorschriften des Waffengesetzes, darauf hat Innenminister Roger Lewentz in Mainz hingewiesen.
In Rheinland-Pfalz wurden bis zur Halbzeitbilanz zum Stichtag 31.12.2017 bereits mehr als 1000 Schusswaffen (501 Langwaffen und 515 Kurzwaffen) bei Polizei und Waffenbehörden (Kreis- und Stadtverwaltungen) abgegeben. Munition wurde in einer Stückzahl von über 6800 sichergestellt. Weiterhin wurden rund 100 sonstige Waffen, z.B. Hieb- und Stoßwaffen, abgegeben.
Der Anteil freiwillig abgegebener Waffen aus legalem Besitz (z.B. angemeldete Erbwaffen, Waffen aus Altbesitz, aber auch erlaubnisfreie Schreckschusswaffen) überwiegt dabei mit 690 Waffen gegenüber 326 tatsächlich illegalen Waffen. Sämtliche Waffen werden bei entsprechend geeigneten Entsorgungsbetrieben kontrolliert vernichtet.