Kreis Kusel – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Da kommt Eins zum Anderen
Lauterecken (ots) – Der Gurt ist hinter dem Rücken des Fahrers vorbei eingeklinkt worden um das “Piepsen” des Warnsystems zu vermeiden. Das wurde bei einer Verkehrskontrolle am Montagmittag bei einem Autofahrer in der Saarbrücker Straße festgestellt. Die offensichtlich vorsätzliche Ordnungswidrigkeit kann mit dem doppelten Bußgeld geahndet werden. Zudem waren an dem Wagen lichttechnische Einrichtungen defekt. Auch der Verbandskasten wurde nicht mitgeführt. Der Verkehrsteilnehmer erhielt einen Mängelbericht. Er wurde über Sinn und Zweck des Rückhaltesystems informiert und ermahnt, dieses auch in Zukunft zu verwenden.
Waffenabgabe im Zusammenhang mit der Waffenamnestie
Lauterecken (ots) – Einen alten Revolver haben Angehörige eines Verstorbenen in ihrem Wohngebäude gefunden. Er dürfte unter die bis zum 01. Juli 2018 bundesweit befristete Waffenamnestie fallen. Das gleiche trifft auf die am Montag ebenfalls der Polizei übergebene Munition zu.
Die Polizeiinspektion Lauterecken sichtet seit Jahren als “Bürgerservice” die diversen Gegenstände vor Ort und bespricht die Möglichkeiten der Verwendung beziehungsweise Entsorgung. Bei der Abgabe an die Polizei haben die Angehörigen keinerlei Probleme bei der Bewertung der Gefährlichkeit der Funde. Ist die Waffe echt, geladen oder nicht geladen? Kann der Gegenstand gefahrlos transportiert werden? Ist der Transport ohne Waffenschein erlaubt?
Rotlichtverstoß mit Folgefeststellungen
Lauterecken (ots) – Das Rotlicht an der Ampel hat am Montagabend eine PKW-Fahrerin in der Saarbrücker Straße nicht beachtet. Die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an, was ein höheres Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge hat.
Die Polizeistreife kontrollierte die Verkehrsteilnehmerin und stellte fest, dass sie körperliche Probleme hat, die ihre Beweglichkeit einschränken. Ob die Einschränkung ursächlich mit dem Verkehrsverstoß zusammenhängt ist nicht belegt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in Kenntnis gesetzt, um gegebenenfalls eine Überprüfung Fahrzeugführer-Eignung zu veranlassen.
Allgemein ist festzuhalten, dass auch ohne Einschränkung durch die Behörden, der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur im Verkehr führen darf, wenn er keine körperlichen oder geistigen Mängel hat, die ein sicheres Führen nicht ermöglichen. Gegebenenfalls ist durch Einrichtungen an den Fahrzeugen Vorsorge zu treffen, dass andere nicht gefährdet werden.