Mannheim – Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz ist neuer Präsident des Städtetags Baden-Württemberg. Der Vorstand des Kommunalen Landesverbandes wählte ihn einstimmig zum Nachfolger des Freiburger Oberbürgermeisters Dr. Dieter Salomon, der zum Ende des Monats aus dem Vorstand des Städtetags ausscheidet.
In seiner Sitzung am Montag, 25. Juni 2018, in Ulm wählte der Vorstand aus seinen Reihen den neuen Präsidenten für eine Amtszeit von zwei Jahren.
OB Dr. Kurz sagte zu seiner Wahl: „Ich freue mich sehr, die baden-württembergischen Städte als Präsident des Städtetags vertreten zu dürfen. Mir ist es ein Anliegen, deutlich zu machen, dass die Rolle der Städte für die Bewältigung vieler Zukunftsfragen entscheidend ist. Städte sind mehr als Verwaltungsorganisationen. Sie gestalten Heimat und sind durch die Idee der kommunalen Selbstverwaltung Basis der Demokratie. Ihre Stärkung ist kein lobbyistisches Ziel, sondern eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit. In den Städten zeigt sich, wie praktische Politik Wirkung erzielen kann. Entscheidend dafür ist die Handlungsfähigkeit von Kommunen bei den Themen, die die Menschen vor Ort bewegen.“
„Peter Kurz bringt seine langjährige Erfahrung aus der kurpfälzischen Metropole nun in exponierter Stellung für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein, darüber freuen wir uns sehr“, so Gudrun Heute-Bluhm Gudrun, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des baden-württembergischen Städtetags, nach der Wahl von Kurz zum neuen Städtetagspräsidenten. „Er hat sich in den letzten Jahren bei den Schlüsselthemen Integration, Wachstum, Europa, Digitalisierung und Infrastruktur einen Namen gemacht.“
Peter Kurz ist seit mehr als zehn Jahren Mitglied des Vorstands des Städtetags Baden-Württemberg.
Präsident des Städtetags
Präsident des Städtetags ist ein Ehrenamt. Der Vorstand des Städtetags wählt aus seinen Reihen den Präsidenten für eine Amtszeit von zwei Jahren. Er ist Oberbürgermeister oder Bürgermeister einer Mitgliedsstadt des Städtetags. Der Präsident kann höchstens zweimal wiedergewählt werden, so dass die maximale Amtsdauer sechs Jahre beträgt.