Neustadt an der Weinstraße – Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 26. Juni 2018 die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen 2019 – 2023 aufgestellt.
Diese Vorschlagslisten liegen ab Montag, dem 2. Juli 2018, bis einschließlich Montag, dem 9. Juli 2018, während den Dienststunden, vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales -Verwaltung des Jugendamtes- Konrad-Adenauer-Straße 43, Raum 305 zur Einsicht aus.
Am Donnerstag, dem 5. Juli 2018, können die Listen bis abends 18.00 Uhr eingesehen werden.
Die Auflegungsfrist endet am Montag, dem 9. Juli 2018, um 16.00 Uhr.
Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden.