Mainz – Innenminister Roger Lewentz und der Hauptpersonalrat der Polizei haben sich hinsichtlich der Gestaltung des Wechselschichtdienstes bei der Polizei auf gemeinsame Grundsätze verständigt, die dem Ziel des gesünderen Arbeitens dienen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung haben der Innenminister und der Vorsitzende des Hauptpersonalrates Ernst Scharbach bereits unterzeichnet.
„Weniger Belastung bedeutet gleichzeitig einen Schritt zu gesünderen Arbeitsbedingungen. Sie stehen im Fokus der Ziele und Grundsätze, die ich mit dem Hauptpersonalrat der Polizei in einer Vereinbarung getroffen habe. Mir liegt sehr am Gesundheitsschutz unserer Polizistinnen und Polizisten“, so Innenminister Roger Lewentz.
Ein einheitliches Wechselschichtdienst-Modell für alle Dienststellen im Land soll es nicht geben, vielmehr einen Rahmen. Dieser soll es den Dienstellen im Land ermöglichen, eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Regelungen für die Polizistinnen und Polizisten im planbaren vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst enthalten noch einmal klare Aussagen zu den Ruhezeiten und für angemessen erachteten Schichtlängen. Grundsätzlich sollen Schichtlängen nicht länger als acht Stunden dauern. Die Vereinbarung sieht allerdings Ausnahmen vor, um etwa belastungsorientiert oder zur Generierung zusätzlicher Freizeiten hiervon abweichen zu können. Die Belastung, die Polizistinnen und Polizisten allein aufgrund der Arbeits- und Einsatzzeiten im Wechselschichtdienst erfahren, soll ausgeglichen werden, indem Erholung unmittelbar der Belastung folgen soll.
Es soll ausschließlich vorwärtsrotierende Blockmodelle geben, also einen Rhythmus Früh-, Spät-, Nachtdienst. Maximal sieben Arbeitstage sollen aufeinander folgen, empfohlen werden nicht mehr als sechs. Dazu sollen nicht mehr als drei Nachtdienste hintereinander zählen, empfohlen werden nicht mehr als zwei.
Eine geplante Erhöhung des Zusatzurlaubs auf dann bis zu sechs Arbeitstage und wie bisher einen weiteren für Über-50-Jährige sollen den anstrengenden Wechselschichtdienst zusätzlich zu den Aspekten des gesünderen Arbeitens entlasten. Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sind ebenso in die Vereinbarung eingeflossen wie Rückmeldungen aus den Dienststellen.
Die neuen Regelungen für den Wechselschichtdienst sollen ab dem 1. Januar 2019 gelten. Darüber hinaus ist es beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2020 bis zu sieben Arbeitstage Zusatzurlaub zu gewähren.