Wassernotversorgung
Expertinnen und Experten des Forschungsprojektes „NOWA“ diskutierten geeignete Konzepte zur Wassersicherstellung in der Kreisverwaltung. (Foto: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)

Ingelheim – Hochwasserereignisse, großflächige Stromausfälle oder Cyberattacken – Szenarien, die man glücklicherweise bisher nur von der Mattscheibe oder aus den Nachrichten kennt. Eine mögliche Folge: Trinkwasserknappheit. Die Trinkwasserversorgung im Notfall zu sichern ist eine wichtige Aufgabe, auf die sich der Kreis auch im Rahmen seiner Katastrophenschutzvorsorge vorbereitet. Die Basis dafür ist die Bewertung der Risiken für die Wasserversorgung im Kreis und die Erarbeitung eines Notfallkonzeptes.

Den Wasserhahn öffnen und es fließt Trinkwasser bis zum Schließen des Hahns – Normalität.

„Es ist schwer vorstellbar, dass Trinkwasser nicht jederzeit verfügbar sein könnte“,

so Landrätin Dorothea Schäfer. Im Fall der Fälle müsse jedoch Verlass darauf sein, dass alle Behörden, Wasserversorger, Unternehmen und Einheiten des Katastrophenschutzes gemeinsam an einem Strang zögen.

„Es ist wichtig, sich mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen und für den Fall der Fälle vorzusorgen, auch wenn wir hoffentlich nie darauf zurückgreifen müssen“,

so die Landrätin. Um dies zu tun, trafen sich Expertinnen und Experten aller relevanten Akteure zu einem Workshop des Forschungsprojektes „Notfallvorsorge in der öffentlichen Wasserversorgung“ (NOWA) in der Kreisverwaltung. Mit dabei: Wasserversorgungsunternehmen, Behörden des Katastrophenschutzes sowie das Gesundheitsamt, die Wasserwirtschaft und verschiedene Einsatzorganisationen. Diskutiert wurden geeignete Konzepte zur Wassersicherstellung. Außerdem wurde ein Entwurf zur Handlungsempfehlung auf seine Praxistauglichkeit geprüft. Dieser Entwurf wurde seitens der Universität der Bundeswehr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) konzipiert.

„Wir müssen Szenarien und die Sicherung der Wasserversorgung jetzt üben und optimieren, nicht erst wenn der Ernstfall eintritt“,

so der zuständige Leitende staatliche Beamte der Kreisverwaltung Dr. Stefan Cludius.