Neustadt an der Weinstraße – Vor einigen Wochen hatte die Abteilung Grünordnung das Innere des Kreisverkehrs am Autobahnzubringer B 38 auf Wunsch des Mußbacher Ortsbeirates gärtnerisch umgestaltet. Was passierte eigentlich mit den 100 Kubikmeter Sandsteinen, die dort vorher eingebaut waren? Diese eigneten sich hervorragend für die Anlage von Steinhaufen und damit für die Schaffung zusätzlicher Lebensräume auf vorhandenen Ökoflächen der Stadt. Auf Vorschlag der Umweltabteilung wurden sie an zwei Stellen im Mußbacher Gewann „Im Raugrafengraben“ südöstlich des Kreisels sowie an eine Stelle in den „Oberen Teichwiesen“ in der Gemarkung Gimmeldingen nördlich der Kurpfalzstraße gebracht.
Die abgekippten Haufen müssen allerdings per Hand noch etwas nachgebessert werden. Das machen Mitarbeiter der Umweltabteilung und der Mußbacher Naturschützer Bernd Hoos. Verstreute kleinere Steine werden in das nur locker geschichtete Blockwerk eingebaut, um die Haufen zu stabilisieren, den für die künftigen Bewohner unerwünschten „Durchzug“ zu verringern und die Steinschüttung optisch ansprechender zu gestalten. Außerdem ließ die Umweltabteilung Hinweisschilder anbringen, die über den Zweck der Maßnahme informieren. Vor einem Beklettern der Haufen wird allerdings dringend gewarnt. Darin liegen nämlich einige tonnenschwere Blöcke, die abrutschen könnten. Es besteht erhebliche Verletzungsgefahr.
Die Steine selbst sind zum großen Teil Verarbeitungsreste aus dem Natursteinwerk Hanbuch in Haardt. Deswegen sind sie oft quaderförmig zugeschnitten. Es handelt sich aber nicht um Bauschutt, wie bereits einige Gimmeldinger Bürger bemängelt hatten, sondern um heimischen Sandstein. Und den Tieren, die hier einziehen sollen, ist es in diesem Fall egal, ob es sich um gebrochene oder gesägte Steine handelt. Wichtig ist die richtige Mischung der Steinformate, das Vorhandensein von Hohlräumen und eine gewisse Mindestgröße der Haufen, um frostsicher überwintern zu können.
Die Umweltabteilung der Stadt bittet darum, keine Steine zu entwenden oder dazu zu schütten, wie leider bereits geschehen. Wer Steine aus Naturmaterial loswerden möchte, kann sich bei der Verwaltung melden. Die Fachabteilung weist gerne ausgewählte Stellen auf Naturschutzflächen an, wo Lesesteine gezielt abgekippt werden können. Ungenehmigtes Abkippen hingegen ist ein Verstoß gegen das Abfallrecht; es kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Und Bauschutt aller Art ist Abfall und gehört auf die Deponie.