Heilbronn – Wegen Bestechlichkeit und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Heilbronn verantworten.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Heilbronn im April 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet hatte, folgten umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Heilbronn. Diese ergaben den Verdacht, dass ein 37-jähriger Justizvollzugsbeamter der Justizvollzugsanstalt Heilbronn gegen Bezahlung Betäubungsmittel und andere Gegenstände für Insassen in die Justizvollzugsanstalt schmuggelt.
Die Bestellungen und die Verteilung der Gegenstände innerhalb der Justizvollzugsanstalt organisierten Insassen. Diese standen mit Kontaktpersonen außerhalb der Justizvollzugsanstalt in Verbindung, welche die Schmuggelware, darunter auch Betäubungsmittel, dem Justizvollzugsbeamten zum Transport übergaben. Neben dem Vollzugsbeamten richten sich die Ermittlungen gegen weitere Personen, darunter Inhaftierte, ehemalige Strafgefangene sowie Verdächtige aus deren Umfeld.
Der Vollzugsbedienstete wurde gestern auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz festgenommen. Eine mitgeführte und vorbestellte Lieferung, darunter auch diverse Betäubungsmittel in beträchtlicher Menge, wurde beschlagnahmt.
Drei Kontaktpersonen wurden ebenfalls am gestrigen Tag von Kräften der Kriminalpolizei festgenommen. Auch diese Tatverdächtigen wurden am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.
Sämtliche Haftbefehle wurden in Vollzug gesetzt. An den Wohnadressen der Beteiligten durchgeführte Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden weiterer Beweismittel, darunter auch Betäubungsmittel. Die Ermittlungen dauern noch an.