Frankenthal – Aus aktuellem Anlass informiert der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) über Verhaltenshinweise auf Frankenthaler Friedhöfen, insbesondere für Hundehalter.
Hintergrund
Ein Friedhof wird von Menschen aus unterschiedlichen Anlässen aufgesucht. Während sich die einen in tiefer Trauer befinden und Frieden suchen, nutzen andere ihn als Erholungsraum. Leider kam es in letzter Zeit auf den Frankenthalern Friedhöfen zu Vorfällen, bei denen unter anderem Hunde die Würde des Friedhofes erheblich gestört haben.
Verhaltenshinweise
Aus diesem Grund wird vom Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal nochmals darauf hingewiesen, dass das Mitführen von Tieren auf allen Frankenthaler Friedhöfen nicht gestattet ist (§ 5 Abs. 3 c der Friedhofssatzung). Ausgenommen hiervon sind nur Blindenhunde. Diese Regelung wurde nach gründlichem Abwägen zwischen den Interessen der trauernden Menschen und der Hundebesitzer getroffen.
Gleichzeitig bittet der EWF alle Besucher ihr Verhalten dem Ort entsprechend anzupassen. Insbesondere ist das Friedhofsgelände nicht die passende Örtlichkeit für Alkoholkonsum, besonders in Gruppen. Auch darf auf den Friedhöfen nicht gefeiert werden. Es ist zudem nicht gestattet, die Friedhöfe unbekleidet oder mit freiem Oberkörper aufzusuchen.
Die Verhaltenshinweise sind an den Hinweisschildern an den Eingängen der Friedhöfe sowie in der Friedhofssatzung auf der Internetseite unter www.frankenthal.de/Eigen-undWirtschaftsbetrieb/Friedhöfe
nachzulesen.
Der EWF bittet alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Hundehalter um Verständnis für diese Regelungen.