Schwetzingen – Engagement für Wohnraum: Wohnbaugesellschaft in Planung / Beirat und Runder Tisch Inklusives Schwetzingen gegründet / Jahresabschluss 2017 mit sehr gutem Ergebnis.
„Mit dem Rechnungsjahr 2017 können wir insgesamt wirklich sehr zufrieden sein und schaffen damit auch eine gute Grundlage für einen Einstieg in die doppische Haushaltsführung im kommenden Jahr 2019“, sagt OB René Pöltl bei der Vorstellung der Ergebnisse des Vorjahres. Dieser Einschätzung schließen sich auch die Sprecher der Fraktionen an.
Der Gesamthaushalt 2017 beträgt 79,3 Mio. EUR, 4,8 % über dem Planansatz, davon entfallen 68,6 Mio. EUR auf den Verwaltungshaushalt und 10,7 Mio. EUR auf den Vermögenshaushalt. Die Gewerbesteuereinnahmen sind 8,2 Mio. EUR hoch. Von den Ausgaben des Vermögenshaushalts entfallen 7 % auf Baumaßnahmen, 7 % auf den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, 13 % auf den Erwerb von Grundstücken, 7 % auf die Tilgung von Krediten, 7 % auf Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sowie 58% auf die Zuführung an die Rücklage.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf hervorragende 8,4 Mio. EUR, statt geplanten 4,87 Mio. EUR. Neue Schulden wurden keine aufgenommen. Der allgemeinen Rücklage wurden 6,2 Mio. EUR zugeführt. Sie erhöht sich dadurch auf 15,1 Mio. EUR. Ihr steht eine reduzierte Verschuldung von 6,74 Mio. EUR, d.h. 310 EUR pro Kopf gegenüber.
In einen vollständigen Schuldenvergleich sind natürlich auch die bestehenden Darlehensverpflichtungen des Eigenbetriebs bellamar, des ZV Bezirk Schwetzingen und des ZV Unterer Leimbach einzubeziehen. Dann besteht eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.142 EUR/Einwohner (Landesdurchschnitt 1299,- EUR).
Engagement für Wohnraum: Wohnbaugesellschaft in Planung
Die Stadt Schwetzingen beabsichtigt eine Wohnbaugesellschaft zu gründen. Dazu sollen jetzt alle Details und die nötigen Verträge zur weiteren Entscheidung im Gemeinderat vorbereitet werden. Im künftigen Aufsichtsrat sollen Vertreter des Gemeinderates sitzen und die Mitbestimmung der Stadt sichern. Grundsätzliche Entscheidungen zur Ausgestaltung der Mieten und zur Schaffung neuen Wohnraums sollen bei der Alleingesellschafterin Stadt Schwetzingen verbleiben.
Bereits 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, eine Entwicklungs- und Wohnbaugesellschaft für die anstehende Entwicklung des Konversionsgeländes der ehemaligen US-Kasernen zu gründen. Die Situation hat sich aber seitdem völlig verändert, nachdem sich der Abschluss der Machbarkeitsstudie weiter verzögert und sich die Prioritäten für die Entwicklung dringend benötigten Wohnraums räumlich und zeitlich auf das Pfaudler-Areal verschoben haben.
Gemeinderat und Oberbürgermeister sind sich einig, dass die Stadt Schwetzingen auch selbst aktiv werden soll, um im Bereich des günstigen Wohnens zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In den Stellungnahmen wurde quer über alle Fraktionen die Gründung der Wohnbaugesellschaft als überfällig angesehen, da das Thema Wohnen gerade in Schwetzingen einen erheblichen Stellenwert habe. Die Stadt Schwetzingen hat bereits heute rund 350 eigene kommunale Wohnungen. Dieser Bestand soll weiter erhöht werden, indem an verschiedenen geeigneten Stellen im Stadtgebiet neue Wohnungen geschaffen werden. Dies soll zeitnah geschehen, u.a. auf dem Pfaudler-Areal und am Alten Messeplatz auf dem früheren Gelände der Spargelgenossenschaft. Ob der städtische Wohnbestand in Zukunft auch in die Gesellschaft überführt wird, soll erst in den nächsten Jahren entschieden werden.
Durch die gesellschaftsrechtliche Konstruktion der künftigen Wohnbaugesellschaft wird sichergestellt, dass der dortige Wohnungsbestand unter gesicherten kommunalen Bedingungen verwaltet und entwickelt wird. Die Mieter der kommunalen Wohnungen können sicher sein, dass ihre Interessen über die Stadt Schwetzingen weiterhin gewahrt bleiben.
Veränderungssperre für den Planbereich „Quartier XXIV“: Sinnvolle Nachverdichtung im Blick
Für das von der Mannheimer-, Hecker-, Friedrich-Ebert- und Werderstraße eingerahmte Quartier XXIV gibt es eine Veränderungssperre. Damit soll dort die städtebauliche Verträglichkeit gesichert werden. Dazu gehören u.a. Fragen der Blockrandbebauung, die Zahl der Geschosse und der Gebäudehöhe, Grün- und Freiflächen, die Erschließung und die Stellplätze. Damit ist gewährleistet, dass bis zur Fertigstellung des Bebauungsplanes keine wesentlichen, ungünstigen Veränderungen im Bereich gibt. Insbesondere sollen aus Sicht der Stadt überdimensionierte Vorhaben verhindert werden und Regelungen für eine sinnvolle Nachverdichtung geschaffen werden. Eine Ausnahme ist aber möglich, sofern Planungen den künftigen Festsetzungen entsprechen sollten.
Die Veränderungssperre gilt 2 Jahre. In dieser Zeit soll auch das im Juni 2017 begonnene Bebauungsplanverfahren abgeschlossen sein.
Beirat und Runder Tisch Inklusives Schwetzingen gegründet
Der Gemeinderat begrüßt die Gründung des „Beirats Inklusives Schwetzingen“ (BIS) sowie des „Runden Tischs Inklusives Schwetzingen“ (RIS). Nachdem der Behindertenbeauftragte der Stadt Stefan Krusche in den Ruhestand ging und die damalige 1. Vorsitzende des Behindertenbeirats aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war, war eine Neuausrichtung angezeigt.
Der Beirat Inklusives Schwetzingen tagt zukünftig halbjährlich mit dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, der Inklusionsbeauftragten, dem/der städtischen Beauftragten für Menschen mit Handicap, Vertretern des Ordnungs- und des Bauamtes, eingeladenen Fachleuten, Vertreter/innen der Fraktionen, Vertretern der IG Vereine und der hiesigen Organisationen, sowie engagierten Mitgliedern des Runden Tisches. Der BIS fungiert als Empfehlungsgremium für den Gemeinderat und diskutiert die Anregungen aus dem Runden Tisch inklusives Schwetzingen. Aus jeder Fraktion wird künftig ein Mitglied an den Beiratssitzungen teilnehmen.
Der Runde Tisch Inklusives Schwetzingen tagt alle acht bis zwölf Wochen in der VHS, moderiert durch die festen Mitglieder des Beirates, der Inklusionsbeauftragten und dem/der städtischen Beauftragten für Menschen mit Handicap. Es handelt sich um ein offenes niederschwelliges Forum, in dem die Bürger über verkehrsrechtliche Maßnahmen, Baumaßnahmen, das Jahresthema, Erfolge, sowie über Ergebnisse des Beirates informiert werden und selbst Ideen oder Anliegen mitdiskutieren können. Zusätzlich können noch ausgewählte ‚Senior-Experts‘ zu den Sitzungen geladen werden.
SWR Festspiele: Stadt erhöht Zuschuss
Die Stadt erhöht den jährlichen Zuschuss für die Schwetzinger SWR Festspiele ab dem Jahr 2019 um 25.000 EUR auf dann 100.000 EUR. Die Finanzierung der SWR Festspiele erfolgt anteilig durch die drei Gesellschafter SWR, Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Schwetzingen. Der Zuschuss des SWR muss aufgrund fehlender Rundfunkmittel über mehrere Jahre hinweg gekürzt werden. Dafür erhöhen Stadt und Landkreis den Zuschuss, um die künstlerische Qualität und Ausstrahlungskraft der Festspiele zu erhalten.
Schulsozialarbeit an der Nordstadtgrundschule wird ausgeweitet
Die Schulsozialarbeit an der Nordstadtgrundschule wird zum 1. August 2018 aufgestockt. Seit Februar 2016 gibt es die Schulsozialarbeit durch den Träger Internationaler Bund (IB). Bislang teilen sich die Nordstadtschule und die Kurt-Waibel-Schule die Schulsozialarbeiterin mit unterschiedlichem Stellenanteil (Kurt-Waibel-Schule 20 Stunden, Nordstadtschule 10 Stunden). Die Rektorinnen beider Schulen haben sich ausdrücklich für die Ausweitung des Angebotes ausgesprochen. An der Kurt-Waibel-Schule soll aufgrund des hohen Bedarfs auf eine 100 % Stelle aufgestockt werden, die von der jetzigen Stelleninhaberin übernommen wird. An der Nordstadtgrundschule soll auf eine halbe Stelle aufgestockt und dafür vom IB eine zusätzliche Kraft eingestellt werden.
Dadurch entstehen nach Abzug von Zuschüssen der Stadt Schwetzingen Mehrkosten in Höhe von 5.424 EUR pro Jahr.
Kindergarten Spatzennest: Ab September gilt neue Gebührensatzung
Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren für die einzelnen Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten schrittweise anzuheben, hat der Gemeinderat beschlossen, lediglich die Gebühren für Essen und Trinken im Kindergarten Spatzennest auf das Niveau der kirchlichen und freien Träger anzupassen. Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung des städtischen Kindergartens Spatzennest samt Gebührenverzeichnis tritt zum 1. September 2018 in Kraft.
Kosten für Hortbetreuung bleiben stabil
Die Kosten für die Außerschulische Betreuung bleiben – trotz kontinuierlicher Ausweitung des Angebots in den vergangenen Jahren – stabil. Die Gemeinderäte sprachen sich auch hier gegen eine Anhebung der Betreuungsgebühren aus.
Zuschuss zum Abbruch
Die Stadt bezuschusst den Abriss des Wohn- und Geschäftshauses in der Mannheimer Straße 30 (Fußgängerzone) mit 40 TEUR. Die Mittel dafür stammen aus dem Fördertopf Sanierungsgebiet „Herzogstraße/ Schlossplatz“.
Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.