Frankfurt: ‚Abfalldeponie‘ in der Bernadottestraße – Stadtpolizei leitet Maßnahmen zum Schutze der Anwohnerschaft in die Wege

Symbolbild, Stadtpolizei Frankfurt © Holger Knecht

Frankfurt am Main – Wie die Frankfurter Neue Presse am 11. Juli 2018 berichtete, sei ein total überfüllter Sperrmüllkäfig des Wohnhauses Bernadottestraße 15 Stein des Anstoßes. Dort sollen neben Sperrmüll auch Restmüll, Essensreste und gefährliche Stoffe in großen Mengen lagern. Es sei ekelhaft, gab eine Mieterin der FNP zu wissen. Zudem seien schon Ratten gesichtet worden, die durch die Müllberge angelockt wurden.

Jüngst durchgeführte Kontrollen der Stadtpolizei bestätigten das gezeichnete Bild. In zwei abgetrennten Arealen auf dem Grundstück des ABG-Wohnhauses wurden wilde Abfälle und Sperrmüll in größerer Menge vorgefunden. Einen Rattenbefall sowie Hinweise auf die Verursacher der Müllberge konnten die Stadtpolizisten jedoch nicht feststellen.

Die Stadtpolizei nahm mit dem Grundstückseigner Kontakt auf. Dort sind die Zustände bekannt. Müll lagerte schon in der Vergangenheit auf dem umzäunten Mülltonnenplatz sowie auf einer weiteren Fläche, die ursprünglich als Fahrradstandplatz gedacht war. Durch die ABG wurde bereits mehrfach die kostenpflichtige Abfuhr des Mülls in Auftrag gegeben.

Der Eigentümer der Liegenschaft wurde durch die Stadtpolizei auf seine Verpflichtung hingewiesen, die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in diesem Bereich umgehend zu beseitigen. Zudem müsse er Sorge dafür tragen, dass solche Zustände nicht wieder entstehen. Neben einer sofortigen Beseitigung des Mülls wurde von dort auch eine Umgestaltung des problematischen Areals zugesagt.

Ordnungsamtsleiter Jörg Bannach zeigt sich zufrieden: „Wir als Ordnungsamt befassen uns nicht nur mit den großen Sicherheitsproblemen unserer Stadt, sondern sind auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten aktiv. Durch das schnelle Einschreiten der Stadtpolizei und der Zusage des Grundstückseigners konnten wir kurzfristig erreichen, dass dieses Müllproblem im Sinne der Mieterinnen und Mieter des Wohnhauses sowie der Nachbarschaft gelöst wird.“