Baden-Württemberg: Hohe Waldbrandgefahr aufgrund der trockenen und heißen Luftmassen

Forstminister Peter Hauk MdL: „Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben“

Zigarette im Wald (Foto: Reinhard Schnell)
Zigarette im Wald (Foto: Reinhard Schnell)

Stuttgart – „Die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land wieder deutlich ansteigen. Alle, die den Wald mit seiner kühlenden Wirkung in diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte Forstminister Peter Hauk MdL am Dienstag (24. Juli 2018) in Stuttgart.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Im Wald herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und wenn gegrillt wird, dann nur an den ausgewiesenen Grillstellen“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend (Notruf 112). Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Mehr Informationen zum Thema Wald unter www.mlr-bw.de/Wald und www.forstbw.de sowie www.dwd.de/waldbrand.