Wiesbaden: Gesperrter Stillwasserbereich in der Mariannenaue auch für Stehpaddler tabu!

Wiesbaden (ots) – Die Wasserschutzpolizei weist aus gegebenem Anlass auf das Befahrensverbot zum Schutz zahlreicher Vogelarten hin.

Der Wassersporttrend hat seit längerer Zeit auch den Rhein erreicht: Stand Up Paddling – Diese ursprünglich aus Polynesien stammende und auf Hawaii kultivierte Art der stehenden Fortbewegung mittels Paddel auf einem Surfbrett, kurz SUP genannt. Längst sind verwunderte oder auch mal spöttische Blicke der Neugier gewichen, es selbst mal auf diese Weise zu probieren, sich auf dem Rhein zu bewegen.

So werden in vielen Regionen entlang des Rheins längst gut besuchte Kurse angeboten, Stand Up Paddling boomt. Einhergehend mit dem wachsenden Zuspruch kam es zuletzt auch vermehrt zu Beobachtungen, die die Hessische Wasserschutzpolizei auf den Plan ruft.

Immer mehr SUP’ler nutzen auch den Stillwasserbereich der Mariannenaue vor Eltville-Hattenheim, um ihrem Sport nachzugehen oder auf diese Weise die Natur in ihrem Revier zu erkunden. Dass sie hierbei nicht immer die Sperrzeichen beachten und sich nicht an das Befahrensverbot des unter Naturschutz stehenden oberen Teils des Bereichs um die zweitgrößte Rheininsel beachten, stößt Naturschützern und Wasserschutzpolizei gleichermaßen sauer auf.

Daher weist die Hessische WSP nochmals nachdrücklich darauf hin, dass der Mensch – egal ob auf einem Boot, einer Luftmatratze oder eben einem SUP-Brett unterwegs – nichts im durch Sperrtonnen geschützten Naturschutzgebiet zu suchen hat. Das Verbot gilt für alle Arten von Booten und Fortbewegungsmitteln, mit denen man den Rhein befahren kann. Sogar das Schwimmen ist dort untersagt, ebenso wie übrigens auch das Betreten der den Stillwasserbereich umschließenden Leitwerke (z.B.: Steinaufschüttungen zur Stromregulierung).

Generell gelten Befahrensverbote, die auf naturschutzrechtlichen Vorschriften beruhen, für alle Schiffe, Boote und Sport- und Freizeittreibenden, nicht nur in den markierten Stillwasserbereichen der Mariannenaue.

Die Wasserschutzpolizei weist nachdrücklich darauf hin, dass die Missachtung dieser Befahrensverbote zu empfindlichen Geldbußen führen wird und bittet um Beachtung der deutlich ausgeschilderten Sperrbereiche. Bei Rückfragen dürfen sich Wassersportler/-Innen gerne unter der Rufnummer 06722 / 40360 bei der Wasserschutzpolizeistation Rüdesheim oder jeder anderen hessischen WSP-Station entlang des Rheins oder Mains melden.