Mainz – In Rheinland-Pfalz wurden im Zuge der 2017 mit Änderung des Waffengesetzes bundesweit eingeräumten Waffenamnestie bis zum Stichtag 1. Juli 2018 insgesamt 6651 Schusswaffen bei der Polizei und den Waffenbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen abgegeben. Neben 3076 Langwaffen und 3575 Kurzwaffen wurden zudem 311 sonstige Waffen, z.B. Hieb- und Stoßwaffen, abgegeben. Darüber hinaus wurden landesweit auch mit mehr als 125.000 Patronen erhebliche Mengen an Munition sichergestellt.
In der Gesamtzahl der bei der Polizei und bei den kommunalen Waffenbehörden abgegebenen Waffen sind nach den bisherigen Auswertungen landesweit auch 1471 Schreckschusswaffen und 1140 Luftdruckwaffen verzeichnet.
Der Anteil freiwillig abgegebener Schusswaffen aus legalem Besitz, beispielsweise angemeldete Erbwaffen, Waffen aus Altbesitz, aber auch erlaubnisfreie Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen, überwog dabei mit 3804 Waffen gegenüber den 2847 tatsächlich illegalen Waffen. Von diesen unter die Amnestie fallenden Schusswaffen wurden 884 durch die Polizei und 1963 durch die kommunalen Waffenbehörden sichergestellt.
„Mit Blick auf eine präventive Gefahrenabwehr kann das neuerliche Amnestieverfahren durchweg positiv bewertet werden. Jede schussfähige Waffe in nicht berechtigten Händen kann eine potentielle Gefahr darstellen“, sagte Innenminister Roger Lewentz.