Mainz – Im Zuge des Niedrigwassers im Rhein aufgrund der seit Wochen anhaltenden extremen Trockenperiode mit deutlich sinkenden Rheinpegeln wurden vor wenigen Tagen zahlreiche Flakpatronen (Kaliber 3,7) am Rheinufer im Winterhafen (Höhe Yachthafen/Mole) gefunden.
Taucher des Kampfmittelräumdienstes schauten sich das Umfeld des Fundortes an und stellten weitere Patronen sicher.
Insgesamt 66 stark korrodierte Flakpatronen mit einer Länge von rund 30 Zentimetern wurden letztlich sichergestellt. Diese wurden am Boden des Rheins in einer Tiefe von zwei Metern weitab vom Ufer sicher in Kisten abgelegt, da der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz die Entscheidung traf, aufgrund der Korrosionsschäden von einem Transport an Land abzusehen und die Patronen stattdessen mit zahlreichen Einzelsprengungen unterhalb der Wasserlinie unschädlich zu machen.
Die aufeinander folgenden Unterwassersprengungen werden zu je 22 Dreier-Patronenpaketen am kommenden Mittwoch, 1. August 2018 in der Zeit von ca. 12.00 bis etwa 18.30 Uhr durchgeführt. Bis ca. 12.00 Uhr werden zunächst die vorbereitenden Tätigkeiten erfolgen. Danach stehen in zeitlicher Abfolge die Sprengungen an.
Daher muss an diesem Tag der Trainingsbetrieb für die Ruderer und Kanuten in diesem Bereich des Stromes bis auf Weiteres ruhen. Auch der Yachthafen muss in dieser Zeit frei von Menschen sein. Die angrenzenden Anwohner an der Rheinschiene (Am Winterhafen) werden mit Postwurfsendungen über den Sachverhalt informiert.
Die Landzunge am Winterhafen wird gesperrt sein – die Drehbrücke ist bereits ab 9.00 Uhr nicht passierbar, der Rad-/Fußweg am Rheinufer wird ab dem Mainzer Ruder-Verein/„Bootshaus“ bis zum Ende der Maßnahme (ca. 19.00 Uhr) gesperrt sein.
Es sind keine weiteren Straßenzüge von der Maßnahme betroffen.
Der Gefahrenbereich
nordwestlich: Rheinufer
nordöstlich: Landzunge Winterhafen Ein/Ausfahrt Yachthafen
südlich: Bootshaus / Fuß-/Radweg Querung zum Rhein
westlich: Areal Yachthafen / Straße Am Winterhafen
Daher sind Passanten in diesem Areal dringlich gebeten, die Sperrungen in diesem Bereich zu beachten und den Anweisungen von Polizei und Rechts- und Ordnungsamt Folge zu leisten. Die Sprengungen können nur dann erfolgen, wenn mit Sicherheit feststeht, dass sich in dem betroffenen Gebiet keine Personen mehr aufhalten.
Der Schiffsverkehr auf dem Rhein wird aufgrund der Nähe der Sprengungsstellen zum Rheinufer keine Komplettsperrung der Wasserstraße erfahren. Die Wasserschutzpolizei wird bis zu einem Uferabstand von rund 100 Meter auf dem Wasser Sperren setzen und mit Booten überwachen, dass keine Privatboote die Sprengungsstellen passieren.
Via Funkkontakt erhält die Berufsschifffahrt Hinweise auf die Einzelsprengungen – die Schiffe passieren in der Regel in einem Mindestabstand von rund 200 Metern vom Ort des Geschehens. Sprengungen erfolgen stets in verkehrsfreien Slots ohne Schiffsverkehr an diesem Rheinkilometer, vgl. beiliegende Grafik.
Eine Evakuierung von Personen / Anwohnern ist im gesamten Bereich NICHT notwendig.