Wiesbaden – Im Jahr 2017 hatten rund 19,3 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus weiter mitteilt, entsprach dies einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 4,4 %. Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Im Jahr 2017 waren rund 51 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund Deutsche und etwa 49 % Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 hatte der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bei 42 % gelegen. Von den 19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund hatten 2017 rund 2,8 Millionen (14 %) türkische, 2,1 Millionen (11 %) polnische, 1,4 Millionen (7 %) russische, 1,2 Millionen (6 %) kasachische und 0,9 Millionen (4 %) rumänische Wurzeln.
Seit dem Jahr 2017 erhebt der Mikrozensus die vorwiegend im Haushalt gesprochene Sprache. Von den insgesamt 24,0 Millionen Mehrpersonenhaushalten in Deutschland wurde in 2,5 Millionen vorwiegend eine ausländische Sprache genutzt. Am häufigsten war dies türkisch (17 %), russisch (15 %), polnisch (8 %) und arabisch (7 %). Ob in einem Haushalt auf Deutsch oder in einer ausländischen Sprache kommuniziert wird, hängt auch davon ab, wie viele Personen im Haushalt einen Migrationshintergrund haben: Die Mehrheit der Mehrpersonenhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder ausländische Wurzeln hatten, verständigte sich überwiegend in einer ausländischen Sprache (55 %). Wenn hingegen nur ein Teil der Haushaltsmitglieder ausländische Wurzeln hatte, sank der Anteil auf 7 %.
Von den 19,3 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund waren rund 13,2 Millionen Menschen selbst zugewandert. Seit 2017 befragt der Mikrozensus diese Personen nach dem Hauptgrund für die Zuwanderung. Das wichtigste Motiv waren familiäre Gründe.
Methodische Hinweise:
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, müssen die Daten hochgerechnet werden.
Aufgrund des Mikrozensusgesetzes stehen nur für die Bevölkerung in Privathaushalten ab dem Berichtsjahr 2017 die oben genannten Merkmale zur Verfügung. Der Migrationsstatus kann nur noch für die Bevölkerung in Privathaushalten ermittelt werden und nicht mehr für die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften.
Der Mikrozensus, der an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet wird, kommt für das Jahr 2017 auf einen jahresdurchschnittlichen Bestand von 9,4 Millionen ausländischen Personen in Privathaushalten. Zum Jahresende 2017 weist das Ausländerzentralregister (AZR) hingegen 10,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer nach. Diese Differenz ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im AZR auch Ausländerinnen und Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften erfasst sind, während im Mikrozensus der Migrationsstatus seit 2017 nur noch für die Bevölkerung in Privathaushalten bestimmt werden kann. Zudem hatte der Zensus 2011 ergeben, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer um 1,1 Millionen Personen niedriger war als zuvor angenommen. Dieser Effekt ist in der Bevölkerungsfortschreibung und in den Eckwerten des Mikrozensus berücksichtigt.