Mutterstadt – Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, hat in Mutterstadt zusammen mit Bürgermeister Hans-Dieter Schneider die Kooperationsvereinbarung für die Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte unterschrieben.
„Die Gemeinde Mutterstadt ist die 122. Kommune im Land, die nun ihre Teilnahme mit der Kooperationsvereinbarung verbindlich festschreibt“, so der Chef der Staatskanzlei. „Die Ehrenamtskarte lebt besonders von den Vergünstigungen, die von den teilnehmenden Kommunen bereitgestellt werden. Deshalb möchte ich allen Beteiligten ganz herzlich für ihre Aufgeschlossenheit danken.“
Mit fast 50 Prozent ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern belegt Rheinland-Pfalz den bundesweiten Spitzenplatz. Dieses Engagement könne man nicht hoch genug schätzen und anerkennen, erklärte der Chef der Staatskanzlei Clemens Hoch: „Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen besonders engagierten Bürgerinnen und Bürgern danken und ihnen die Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen.“
Bürgermeister Hans-Dieter Schneider stellte fest, dass die Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer gerade in den Mutterstadter Vereinen und Institutionen besonders hoch sei. „Diese oft über viele Jahre engagierten Menschen leisten durch ihren kostenlosen Einsatz für das Gemeinwesen einen enormen Beitrag zur hohen Lebensqualität vor Ort. Wir möchten ihnen durch die Vergünstigungen im Rahmen der Ehrenamtskarte einfach Danke sagen.“
Die Gemeinde Mutterstadt bietet für die Inhaberinnen und Inhaber der landesweiten Ehrenamtskarte drei eigene Vergünstigungen an. Neben einer Ermäßigung auf die Jahresgebühr für die Gemeindebücherei erhält man einen Preisnachlass von fünf Euro auf Eintrittskarten aus dem Programm des Palatinum und ermäßigten Eintritt in den Kreisbädern und Saunen des Rhein-Pfalz-Kreises.
Damit werden landesweit rund 580 Vergünstigungen angeboten.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich, ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Weitere Informationen gibt es unter www.wir-tun-was.rlp.de