Wiesbaden – Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland 782.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das etwa 41.000 weniger als 2016 (-5,0 %). Unter den Geförderten waren 2017 rund 225.000 Schülerinnen und Schüler sowie 557.000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 % zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um 4,6 %.
Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das volle Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 503.000 Personen (139.000 Schülerinnen und Schüler, 364.000 Studierende) gefördert (-4,2 %).
49 % der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (384.000) erhielten eine Vollförderung, also den maximalen Förderbetrag. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt, erhielten 51 % der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (398.000). Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,7 %, die Zahl der Teilgeförderten um 7,1 %.
Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG übernommen. Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben 2,9 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 70 Millionen Euro oder 2,4 %. Für die Schülerförderung wurden knapp 0,8 Milliarden Euro (-12 Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,2 Milliarden Euro (+82 Millionen Euro).
Die gestiegenen Ausgaben für die Studierendenförderung trotz rückläufiger Zahlen bei den Geförderten waren durch gestiegene Pro-Kopf-Förderbeträge bedingt. Im Durchschnitt erhielten 2017 geförderte Studierende 499 Euro pro Person (+35 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 456 Euro pro Person (+21 Euro).
Nahezu 70.000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden elternunabhängig gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.