Mannheim: Elektroschrott darf nicht in die Mülltonne

Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird ab 15. August 2018 ausgeweitet

Symbolbild Elektronik (Foto: Pixabay)
Symbolbild Elektronik (Foto: Pixabay)

Mannheim – Verbraucherinnen und Verbraucher aufgepasst! Am 15. August 2018 treten Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft, in dem die Entsorgung und die Verwertung von Elektrogeräten geregelt sind. Künftig gelten sehr viel mehr Haushaltsgeräte und Gebrauchsgegenstände als Elektrogeräte und müssen recycelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr in die Mülltonne.

Was heißt das in der Praxis? Neben den „klassischen“ Elektrogeräten wie Waschmaschine, Fön, Computer und Radio müssen jetzt auch Möbel oder Kleidungsstücke mit elektrischen Bestandteilen, wie zum Beispiel höhenverstellbare Sessel oder Schreibtische, beleuchtete Spiegel oder blinkende Turnschuhe wie Elektrogeräte getrennt gesammelt und verwertet werden.

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen, aber teilweise auch Schadstoffe und dürfen nicht in die Hausmülltonne. Aus diesem Grund sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Jeder Verbraucher ist verpflichtet, Elektroaltgeräte an Sammel- oder Rücknahmestellen abzugeben. Die Annahme ist kostenlos. So werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Altgeräte einfach abgeben

Bürgerinnen und Bürger in Mannheim können Elektroaltgeräte zu den städtischen Recyclinghöfen (Im Morchhof und Friesenheimer Insel) bringen oder bei Händlern mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern abgeben. Diese haben eine Rücknahmeverpflichtung, auch wenn das Produkt nicht bei ihnen gekauft wurde. Allerdings gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen: Die Kantenlänge des Elektrogeräts darf 25 cm nicht überschreiten und es darf sich nur um haushaltsübliche Mengen handeln. Bei Neukauf eines größeren Elektrogeräts, beispielweise einer Waschmaschine, muss der Händler gleichzeitig ein entsprechendes Altgerät zurücknehmen. Ein Verstoß gegen die Rücknahmeverpflichtung kann mit Bußgeld geahndet werden. Auch der Onlinehandel ist zur Rücknahme verpflichtet.

Die Abfallwirtschaft Mannheim bittet darum, Batterien vor der Entsorgung aus den Geräten zu entfernen und bei den Batteriesammelstellen (z. B. im Handel oder an den Recyclinghöfen) abzugeben.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft Mannheim unter
www.abfallwirtschaft-mannheim.de unter dem Menüpunkt „Abfallberatung“.