Schwalm-Eder-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Neukirchen: Werkzeuge und Elektro-Installationsartikel aus Gartenhütte gestohlen
Homberg (ots) – Neukirchen Einbruch in Gartenhütte Tatzeit: 20.08.2018, 12:00 Uhr bis 22.08.2018, 13:30 Uhr Werkzeuge im Wert von 200,- Euro erbeuteten unbekannte Täter bei einem Einbruch in eine Gartenhütte unterhalb des Friedhofs am Schönbergsgrund. Die Täter brachen gewaltsam die Eingangstür der Gartenhütte auf und betraten diese anschließend. Aus der Hütte entwendeten sie Schraubenschlüssel, Schraubendreher, Sicherungen und Elektro-Installationsartikel von Photovoltaikanlage. Der angerichtete Sachschaden beträgt 300,- Euro. Hinweise bitte an die Polizei in Schwalmstadt, unter Tel.: 06691-9430
Schwalm-Eder-Kreis: 52-Jährige fällt auf Betrugsmasche rein – 3140,- Euro bezahlt
Homberg (ots) – Schwalm-Eder-Kreis Betrug durch Gewinnversprechen – 52-Jährige bezahlt über 3.000,- Euro um an einen vermeintlichen Gewinn zu kommen Tatzeit: 16.08.2018, 10:00 Uhr Insgesamt 3.140,- Euro bezahlte eine 52-jährige Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis um an einen angeblichen Gewinn in Höhe von 146.000,- Euro zu kommen. Ein aufmerksamer Bankmitarbeiter verhinderte eine weitere Zahlung. Die 52-Jährige hatte vor einer Woche einen Anruf erhalten, indem ihr mitgeteilt wurde, dass sie 146.000,- Euro gewonnen habe. Um an das Geld zu gelangen müsse sie jedoch vorher zwei Amazongutscheine zu je 100 EUR kaufen und die Gutscheinnummer dem Anrufer mitteilen. Weiterhin seinen zusätzlich 2940.- EUR Transfergebühren per Ria-Payment in die Ukraine zu überweisen. In der Hoffnung auf den großen Gewinn kam die 52-Jährige den Forderungen nach. Als sie dann eine weitere Forderung bei ihrer Bank überweisen wollte, wurde sie von einem aufmerksamen Bankmitarbeiter darauf hingewiesen, dass sie vermutlich einem Betrug aufgesessen sei. Eine weitere Zahlung wurde hierdurch verhindert. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis, die angerufenen Personen haben die Betrugsmasche jedoch schnell erkannt und die Gespräche beendet bzw. nicht zurückgerufen.
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel “Gebühren” zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Präventionstipps:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.