Frankfurt am Main – Dass ein verkaufsoffener Sonntag für die Innenstadt Frankfurts anlässlich des Museumsuferfestes nicht zulässig ist, zeige sehr deutlich, dass die Regelungen für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen im Hessischen Ladenöffnungsgesetz praxisuntauglich sind. Die Regelungen müssen dringend geändert werden, fordert Dr. Joachim Stoll, Vorsitzender des Einzelhandelsausschusses der IHK Frankfurt am Main, anlässlich des Jahrestages des Verbotes im vergangenen Jahr.
Voraussetzung für verkaufsoffene Sonntage sind Veranstaltungen, aus deren Anlass sie genehmigt werden dürfen. Der Versuch der Stadt Frankfurt, eine Sonntagsöffnung im letzten Jahr zu diesem Fest zu ermöglichen, wurde gerichtlich untersagt. Dass selbst bei einer Großveranstaltung wie dem Museumsuferfest in Frankfurt mit mehreren Millionen Besuchern verkaufsoffene Sonntage untersagt werden verdeutliche, dass es einen Konstruktionsfehler im Gesetz geben muss, so Dr. Stoll.
2018 war es den Unternehmen zu risikoreich, erneut mit Hilfe der Stadt Frankfurt den Versuch zu unternehmen, eine Sonntagsöffnung durchzuführen. Die Personalplanung, Warendisposition und Werbung für einen solchen verkaufsoffenen Sonntag sind zu kostenintensiv für einen weiteren Versuch mit der hohen Wahrscheinlichkeit einer erneuten gerichtlichen Untersagung.