Wiesbaden – Nachdem der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden noch am Dienstagmorgen, 28. August 2018, entschieden hatte, dass die Erdogan-Statue stehen bleiben soll, sofern die Gefahrenabwehrbehörden keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen, musste die Statue am späten Dienstagsabend abgebaut werden. Die Freiheit der Kunst, auch die Freiheit zu provozieren, waren dabei für den Magistrat zunächst handlungsleitend, solange keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit von der Kunstinstallation der Biennale ausging.
Im Laufe des Nachmittags kam es, wie Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz dem Oberbürgermeister berichtete, zu hitzigen Diskussionen und Rangeleien, so dass die Polizei mehrfach einschreiten musste. Nach Informationen der Ordnungsbehörde und der Polizei beruhigte sich die Lage zwar wieder, aber dies war vor allem auf die massive Präsenz der Landespolizei auf dem Platz zurückzuführen, die mit fast 100 Kräften vor Ort war. Nach Einschätzung der Ordnungskräfte wäre eine ruhige und friedliche Atmosphäre nur durch einen dauerhaften Einsatz starker Polizeikräfte zu erreichen gewesen.
Nachdem zudem bekannt wurde, dass in Kreisen der kurdischen Gemeinde auch überregional zu Protestaktionen nach Wiesbaden aufgefordert wurde sowie im Hinblick auf einen dauerhaften massiven Polizeieinsatz, haben Oberbürgermeister Sven Gerich und Ordnungsdezernent Dr. Franz entschieden, die Statue abzubauen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden wurde von Kräften der Wiesbadener Polizei sowie der Hessischen Bereitschaftspolizei unterstützt; ihnen gilt ebenso der Dank des Oberbürgermeisters und des Bürgermeisters wie den Kolleginnen und Kollegen von Stadtpolizei und Feuerwehr, die nach Räumung des Platzes ruhig und professionell die Statue abgebaut haben.
Oberbürgermeister Gerich und Ordnungsdezernent Dr. Franz betonen, dass für sie wie für den gesamten Magistrat die Kunstfreiheit ein hohes und schützenswertes Gut ist. Eine Kunstinstallation allerdings Tag und Nacht mit einem massiven Polizeiaufgebot schützen zu müssen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten, war für Oberbürgermeister und Bürgermeister nicht verhältnismäßig.