LANDAU, KANDEL – 8 Jahre und 6 Monate lautet die Haftstrafe, die das Gericht in Landau gegen den Mörder von Mia verhängte.
Der aus Afghanistan stammende Täter wurde von der Kammer nach Jugendstrafrecht verurteilt. Damit entging der Messerstecher nur knapp einer wesentlich höheren Strafe.
Der ehemals als UMA (Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling) ins Land eingereiste Abdul D. verschleierte sein wahres Alter. Er gab 15 Jahre an. Daran hatte die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel und ließ ein Gutachten erstellen.
Darin hieß es, dass der Täter während der Tat mind. 17 Jahre alt war. Wahrscheinlich sogar 20 Jahre. Das Gericht folgte dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ und urteilte nach Jugendstrafrecht.
Die Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten für 10 Jahre hinter Gitter sehen. Die Verteidigung plädierte wegen Totschlags auf 7 Jahre und 6 Monate.
Der Fall um die brutale Ermordung des jungen Mädchens aus Eifersucht und Rache, erregte kurz nach Weihnachten 2017 die Gemüter in ganz Deutschland. Seit dieser Zeit finden immer wieder Demos gegen die Asylpolitik der Regierung in Kandel statt.
Dazu teilt das Landgericht in Landau folgendes mit:
Landgericht Landau in der Pfalz: Tötungsdelikt in Kandel – Urteil ist verkündet
In dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten, dem zur Last gelegt wird, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, hat die Kammer heute ihr Urteil verkündet.
Danach ist der Angeklagte des Mordes und der Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer Einheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren gefordert, die Verteidigung von 7 Jahren 6 Monaten wegen Totschlags.