Schwetzingen – Die Markierungsarbeiten sind abgeschlossen und auch die Verkehrsschilder im Bereich der Moltke-, Marstall- und Herzogstraße sind bereits montiert. Ab jetzt sind diese Straßenabschnitte offiziell Fahrradstraße.
Ab sofort gelten daher auch die neuen Einbahnstraßenregelungen für Kraftfahrzeugführer in diesem Bereich: Die Moltke- und die Marstallstraße sind von der Südtangente kommend nur bis zur Bismarckstraße befahrbar. Die Marstallstraße ist von der Carl-Theodor-Straße kommend bis zur Bismarckstraße befahrbar. Die Herzogstraße ist nach wie vor von der Mühlenstraße kommend in Richtung Carl-Theodor-Straße befahrbar.
Die betroffenen Anwohner (Moltke-, Marstall- und Herzogstraße) wurden bereits mit einem ausführlichen Informationsblatt zur neuen Regelung informiert. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Einhaltung der neuen Regelung.
Auskunft bei Fragen erteilt die Verkehrsbehörde der Stadt Schwetzingen unter der Telefonnummer 87-231 oder per Mail: verkehrsbehoerde@schwetzingen.de.
Die Fahrradstraße ist Teil der Fahrrad-Schnell-Verbindung Süd-Nord, die im Endausbau vom Bismarckplatz bis zum Rondell durch die Innenstadt verlaufen wird. Die Einweihung der gesamten Trasse ist für Ende September 2018 geplant.