Eberbach – Durch die feuchte Witterung der letzten Tage ist die akute Waldbrandgefahr im Stadtwald zurückgegangen. Dies wird über den auch für die nächsten Tage auf die niedrigeren Stufe (1-3) gesunkenen Waldbrandgefahrenindex, veröffentlicht durch den Deutschen Wetterdienst (DWD), dokumentiert.
Auf Grund dieser Voraussetzungen und des vorher gesagten Witterungsverlaufs hat sich die Stadtförsterei in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr entschlossen, die bisher gesperrten öffentlichen Grillstellen wieder zur Benutzung frei zu geben.
Es wird jedoch trotzdem um die strikte Beachtung der nach wie vor aktuellen Verhaltensregeln gebeten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuermachen ist nur an den offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist verboten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
- Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.
- Herumliegende Glasflaschen und -scherben können durch den Brennglaseffekt schnell zur Brandursache werden. Sie haben im Wald nichts verloren und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Freiwillige Feuerwehr und Stadtförsterei bitten die Waldbesucher um entsprechend umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten.