Germersheim – „Wenn die vorgesehene Gesetzesänderung zum Landesfinanzausgleich kommt wie derzeit vorgesehen, müsste der Landkreis Germersheim einen jährlichen Verlust von rund 5 Mio. Euro verkraften. Das wäre ein finanzieller ‚Gau‘, der nicht kompensiert werden könnte“, verdeutlicht Landrat Dr. Brechtel. Der Kreischef hat sich an die Landtagsmitglieder mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
Brechtel: „Das Vorgehen der Landesregierung ist nicht verfassungskonform. Die Gesetzesänderung geht generell zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum und klärt nicht die Situation um eine aufgabenangemessene Finanzausstattung durch das Land Rheinland-Pfalz. Es besteht die Gefahr, dass der ländliche Raum von wichtigen Zukunftsentwicklungen abgeschnitten wird.“
Am 16. August 2018 hatte der Innenausschuss des Landtages mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Landesfinanzausgleich ohne Änderungen beschlossen. Daraufhin kritisierten die kommunalen Spitzenverbände in einer bis dahin einmaligen Aktion gemeinsam die Finanzreform.
Landrat Dr. Brechtel: „Die Vertreter aller Kommunen in Rheinland-Pfalz – also neben den Landkreisen und Gemeinden auch die kreisfreien Städte, egal welcher Parteizugehörigkeit – haben auf die negativen Folgen aufmerksam gemacht und das neue Gesetz abgelehnt. Das ist in Rheinland-Pfalz ein bislang einmaliger Vorgang. Sie haben auf die anhaltende Unterfinanzierung im Finanzausgleich hingewiesen. Das Land hat zum wiederholten Mal nicht zur Kenntnis genommen, dass damit eine massive Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen verbunden ist. Und: Die kommunalen Gestaltungsspielräume werden eingeengt. Das Land selbst stellt keine originären und ausreichenden Finanzmittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.“
Landrat Brechtel hat dies jetzt zum Anlass genommen, den Mitgliedern des Landtages einen persönlichen Brief zu schreiben. Dabei schildert er die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Landkreis: „Wenn das Gesetz in dieser Form beschlossen wird, fehlen uns jährlich über 5 Mio. Euro. Das bedeutet für uns einen finanziellen ‚Gau‘, den wir nicht kompensieren können. Wir haben im Landkreis Germersheim bereits jetzt mit die höchste Kreisumlage (einheitlicher Hebesatz ca. 50 v. H.) in Rheinland-Pfalz. Die höchsten Aufwendungen haben wir im Bereich soziale Leistungen, die wir für unseren Bürgerinnen und Bürgern zu erbringen haben. Dazu kommt unser Investitionsprogramm mit dem Schwerpunkt im Schulbereich. Das Vorgehen des Landes halte ich für nicht verfassungskonform.“
Brechtel bedauert zudem, dass die Ministerpräsidentin bislang den zeitnahen Dialog mit den Spitzenverbänden über das neue Gesetz verweigert. „Ein angebotener Gesprächstermin liegt erst im November, zu einem Zeitpunkt, an dem das neue Gesetz längst beschlossen sein soll“, so Brechtel.
Der Landrat unterstützt die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, nämlich:
- Angemessene Finanzausstattung. Die Landesregierung soll die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden finanziell so angemessen auszustatten, dass sie ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können, ohne Schulden machen zu müssen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern einhellig vom Land 300 Mio. Euro zusätzliche Mittel.
- Das neue Gesetz (LFAG) so zu gestalten, dass keine Kommune schlechter gestellt wird, als es mit dem alten LFAG der Fall wäre.
- Zuerst eine Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen. Diese Selbstverständlichkeit verweigert die Landesregierung bislang. „Offenbar will die Landesregierung bewußt die Folgen ihres Handelns nicht erkennen. Das ist den Menschen in Rheinland-Pfalz gegenüber unverantwortlich“, so Landrat Brechtel abschließend.