Ludwigshafen – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Bürgersprechstunde der Sozialdezernentin in Friesenheim
Sozialdezernentin Beate Steeg bietet in allen Stadtteilen Ludwigshafens Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger an. Der nächste Termin ist Mittwoch, 19. September 2018, von 16 bis 17 Uhr im Seniorentreff Friesenheim, Luitpoldstraße 99. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar. Die Bürgerinnen und Bürger können Fragen an die Dezernentin stellen oder Anregungen und Hinweise geben – insbesondere zu Themen, die in ihr Aufgabengebiet beziehungsweise das ihrer Mitarbeitenden im Dezernat für Soziales und Integration fallen. Dazu gehören Themen wie die Förderung und Unterstützung älterer und behinderter Menschen, die Integration von Migrantinnen und Migranten, die Volkshochschule der Stadt Ludwigshafen und deren Angebote sowie die Aufwertung von Stadtquartieren mit Hilfe des Bund-Länder-Förderprogramms „Soziale Stadt“.
Beigeordnete Beate Steeg packt am Freiwilligentag mit an
„Wir schaffen was“ unter diesem Motto findet am Samstag, den 15. September bereits zum sechsten Mal der Freiwilligentag in der Metropolregion Rhein-Neckar statt. Mit dabei ist das Comeniuszentrum in der Comeniusstraße in Oggersheim-West mit dem Projekt „Open-House“ im Comenius Nach-barschaftszentrum und im dazugehörigen Mitmach-Garten. Hier begrüßt Beate Steeg, Beigeordnete für Soziales und Integration der Stadt, um 10 Uhr die Freiwilligen und packt auch selbst mit an. Weitere Helferinnen und Helfer sind willkommen und können sich auch direkt am Samstag vor Ort melden.
Der Einsatz im Comenius Nachbarschaftszentrum ist von 10 bis 16 Uhr geplant. Das Haus und der Mitmach-Garten sollen schöner und attraktiver gestaltet werden. Auch Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck wird vorbeischauen, um sich vom Fortschritt zu überzeugen. Alle, die einige handwerkliche und/oder hauswirtschaftliche Kompetenzen und ein wenig Zeit einbringen können, sind im Comeniuszentrum richtig. Arbeitshandschuhe und Arbeitskleidung sollen mitgebracht werden, Werkzeuge für die einzelnen Bereiche stellt das Nachbarschaftszentrum zur Verfügung. Im handwerklichen Bereich sollen neue Hochbeete erstellt und vorhandene farbig gestalten werden, Bienen- und Insektenhotels sollen gebaut werden und der Unterstand soll gereinigt werden. Bänke werden behandelt und neu gestrichen, Unkraut wird von den Treppenstufen und zwischen den Platten entfernt, unebene Platten werden eingeebnet und im hauswirtschaftlichen Bereich werden Nesteldecken für demenzkranke Menschen genäht, Polsterstühle gereinigt und es wird gekocht und gebacken für das gemeinsame Abschluss-Essen.
Informationen zum Freiwilligentag gibt es im Internet unter www.wir-schaffen-was.de.
VHS: „Augentraining für Kinder“
Ein Vortrag zum Thema „Augentraining für Kinder“ hält Martina Buchheit am Montag, 24.September 2018, um 18 Uhr im Vortragssaal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen. Die Referentin ist ganzheitliche Gesundheitsberaterin (IHK) und Augenfitness- und Visualtrainerin. Verschiedene Symptome bei Kindern, wie unter anderem verschwommenes Sehen, Konzentrationsschwierigkeiten, Gleichgewichtsprobleme, Ungeschicklichkeit können ihre Ursache im visuellen System haben. Martina Buchheit stellt Ursachen und Wirkungen dar und zeigt, warum ein Augentraining unter Umständen hilfreich sein kann. Die Teilnahmegebühr beträgt acht Euro. Informationen zum Angebot gibt es an der VHS, bei Juliane Krohn, Telefon 0621 504-2017. Eine Anmeldung ist bis Donnerstag, 20. September 2018, unter Telefon 0621 504-2238 oder online unter www.vhs-lu.de möglich.
Seniorennachmittag zur Ruchheimer Kerwe
Die Seniorenförderung der Stadt Ludwigshafen lädt ältere Menschen in Ruchheim zu einem Seniorennachmittag am Montag, 17. September 2018, ab 14.30 Uhr nach Ruchheim zum Schlossplatz ein. Die Veranstaltung findet anlässlich der Ruchheimer Kerwe statt. Für Musik sorgt der Alleinunterhalter Jürgen Daniel. Der Eintritt ist frei.
Erfolgreiche Freibadsaison geht zu Ende – im Hallenbad Süd gelten wieder die Winteröffnungszeiten
Die Badesaison im Freibad am Willersinnweiher geht am kommenden Freitag, 14. September 2018, zu Ende. Seit der Eröffnung des Bades am 10. Mai kamen im öffentlichen Badebetrieb bis einschließlich Sonntag, 9. September 2018, insgesamt 138.000 Badegäste ins Freibad. Damit wird zwar der Rekord aus dem so genannten Jahrhundertsommer 2003 mit insgesamt knapp unter 147.000 Badegästen nicht ganz erreicht. Dennoch gibt es eine Bestmarke zu vermelden: Der Juli 2018 war mit rund 61.736 Badegästen der stärkste Bademonat seit dem Jahr 2000. In der Badesaison 2017 kamen insgesamt 64.400 Menschen ins Freibad.
Mit dem Ende der Freibadsaison gelten ab Samstag, 15. September 2018, im Hallenbad Süd wieder die Winteröffnungszeiten: Montag: 8 bis 20 Uhr, Dienstag: 7 bis 20 Uhr, Mittwoch: 8 bis 18 Uhr, Donnerstag: kein öffentlicher Badebetrieb, Freitag: 7 bis 20.45 Uhr, Samstag: 7 bis 18 Uhr und Sonntag: 8 bis 19 Uhr. Letzter Einlass ist jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit. Die Badezeit endet jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Das Hallenbad Oggersheim öffnet nach Abschluss der derzeit laufenden Dachsanierung wieder. Nach derzeitigem Stand wird dies voraussichtlich Anfang bis Mitte Oktober der Fall sein.
Berliner Platz: geplantes Hochhaus Thema im Stadtrat
Der Ludwigshafener Stadtrat wird sich am kommenden Montag, 17. September 2018, mit dem geplanten Hochhaus am Berliner Platz beschäftigen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat den Punkt auf die Tagesordnung setzen lassen. Sollte seitens der Projektentwicklung bis dann kein schlüssiges und verbindliches Konzept vorgelegt werden, wird die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen, das Planungsvorhaben zu stoppen.
Damit ein Hochhaus gebaut werden kann, muss Baurecht geschaffen werden. Dies sollte mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen, dessen Aufstellung der Stadtrat beschlossen hatte. Entsprechend kann das Gremium den Beschluss zurücknehmen, in dem er formal den Einleitungsbeschluss vom 29. Februar 2016 aufhebt.
„Die aktuelle Situationen am Berliner Platz ist für uns alle unbefriedigend: für die Bürgerinnen und Bürger, für die Geschäfte und Gaststätten, für uns als Stadtverwaltung. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten des Baurechts nutzen und Klarheit schaffen, denn das Gelände ist in Privatbesitz. Der Berliner Platz ist ein zentraler Platz in unserer Innenstadt. Unser Ziel ist eine gute Bebauung, eine Belebung der Innenstadt und eine nachhaltige Entwicklung. So, wie sich die Situation derzeit darstellt, ist sie nicht mehr hinnehmbar“, begründet OB Steinruck das Vorgehen der Verwaltung. Sie hoffe sehr, dass allen der Ernst der Lage klar sei und der Projektentwickler fristgerecht das eingeforderte Konzept vorlegt. Dies unterstreicht auch Baudezernent Klaus Dillinger: „Wir haben als Stadtverwaltung immer ein offenes Ohr für Investoren und unterstützen nach Kräften.
Eine gute Zusammenarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sich beide Seiten einbringen“. „Der Berliner Platz ist ein zentraler ÖPNV-Knotenpunkt, er erfüllt wichtige innerstädtische Funktionen. Eine Bebauung muss diesen gerecht werden. Wir haben sehr viel Geduld gehabt, aber jetzt ist die Zeit zum Handeln“, erklärt Kämmerer und Ordnungsdezernent Dieter Feid. Der Stadtvorstand betont auch, dass er bei einer positiven und verlässlichen Entwicklung am Berliner Platz offen für weitere Schritte sei.
Zur Sache: das Verfahren
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (zum Beispiel einem Investor) realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Vorhabenträger und Stadt auf Grundlage des Baugesetzbuches (Paragraf 12) abgestimmt und dient zur Schaffung von Baurecht. Über einen so genannten Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor beispielsweise den Zeitraum, in dem das Vorhaben realisiert werden muss, die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen und mögliche weitere Ausführungsdetails.
Was bedeuten innerhalb des Verfahrens der Einleitungs- und Offenlagebeschluss? Was bewirken diese?
Mit dem Einleitungsbeschluss durch den Stadtrat beginnt das eigentliche vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren. Dafür stellt ein Vorhabenträger für ein konkretes Bauvorhaben vorab einen entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung. Auf Basis dieses Einleitungsbeschlusses können erste Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch wie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die Behördenbeteiligung oder die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Die Offenlage des Bebauungsplanes ist der letzte wichtige Verfahrensschritt vor dem abschließenden Satzungsbeschluss. Hierfür bedarf es auch eines Beschlusses der stadträtlichen Gremien. Zum Zeitpunkt der Offenlage, bei dem der Bebauungsplanentwurf für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt wird, ist die Planung bereits sehr weit fortgeschritten bzw. grundsätzlich abgeschlossen. Im Zeitraum der Offenlage können dann auch Stellungnahmen abgegeben und Bedenken und Anregungen geäußert werden. Diese werden dann im Rahmen der Abwägung vor dem Satzungsbeschluss gewürdigt.
Im konkreten Fall des geplanten Hochhauses am Berliner Platz wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange im ersten Halbjahr 2016 durchgeführt. Zur Offenlage des Bebauungsplanes ist es bisher nicht gekommen, da die Planung seitens des Vorhabenträgers nicht wie erforderlich weiter konkretisiert wurde.
Was bewirkt die Rücknahme des Einleitungsbeschlusses?
Nach Rücknahme des Einleitungsbeschlusses ist das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren gestoppt. Der Vorhabenträger kann nicht mehr davon ausgehen, dass die Stadt sein Bauvorhaben mitträgt.
Trauerhalle Rheingönheim wird saniert
Die Umbauarbeiten zur Sanierung der Trauerhalle Rheingönheim haben am Montag, 10. September 2018, begonnen. Hierbei wird in einem ersten Bauabschnitt bis Anfang Dezember dieses Jahres die Aussegnungshalle baulich, energetisch und haustechnisch saniert. Die Kosten belaufen sich auf rund 190.000 Euro.
Im nächsten Jahr folgt ein weiterer Bauabschnitt mit einem geplanten Kostenrahmen von rund 80.000 Euro. Hierbei werden die angrenzenden Räume sowie die Technik saniert. Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger zeigte sich erfreut, dass das wegen personeller Engpässe im Bereich Friedhöfe ins Stocken geratene Sanierungskonzept nun endlich realisiert wird.
Während der Umbauphase werden die Trauerfeiern in einer hierzu aufgebauten Zelthalle gegenüber der Trauerhalle abgehalten.
Stadtverwaltung beendet Ruchheimer „Adlerstreit“ OB Steinruck erläutert Entscheidung im Ortsbeirat
Um den seit Jahren schwelenden „Adlerstreit“ im Stadtteil Ruchheim zu beenden, hat die Stadtverwaltung nun eine Entscheidung getroffen: Das Kriegerdenkmal erhält seinen Adler zurück. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hatte den Sachverhalt noch einmal juristisch und aus Sicht der Denkmalpflege aufarbeiten lassen und erläutert: „Der seit 2007 andauernde Konflikt zwischen Befürwortern und Gegner des Adlers hat sich negativ auf das Zusammenleben in Ruchheim ausgewirkt. Mit unserer begründeten und nachvollziehbaren Entscheidung sorgen wir für Klarheit und dafür, dass nun wieder Ruhe einkehren kann“. Die OB hatte den Ortsbeirat heute Abend persönlich über die Entscheidung informiert.
Nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung ist die Stadtverwaltung Ludwigshafen als Untere Denkmalschutzbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass die evangelische Kirchengemeinde Ruchheim verpflichtet ist, das Anbringen der Adler-Replik auf dem Denkmal zu dulden. Historisch gesehen gehört der Adler untrennbar zum Denkmal in Ruchheim. Er stellt zusammen mit dem Obelisken eine Einheit dar und symbolisiert die Gründung des neuen deutschen Kaiserreichs und die Einheit der Nation. Diese Bezüge sind dem Grunde nach bei fast allen Kriegerdenkmälern der damaligen Zeit üblich, argumentiert die Stadtverwaltung. Auch wenn die Kirche Eigentümerin des Grundstücks und damit des Denkmals ist, besteht dennoch der Zweck des Denkmals darin, der Teilnehmer und Gefallenen des Krieges von 1870/71 zu gedenken. Dieser Zweckbestimmung und der Errichtung des Denkmals hatte die Kirche im Jahr 1895 zugestimmt. Daran ist sie nach Auffassung der Stadtverwaltung weiterhin gebunden.
Das Kriegerdenkmal wurde 1895 auf kircheneigenem Grundstück errichtet. Die Kosten des Denkmals trugen der Kriegerverein, der das Denkmal initiiert hatte, und die Gemeinde Ruchheim. Die Kirchengemeinde hatte sich lediglich vorbehalten, eine Versetzung zu verlangen, wenn Baumaßnahmen an der Kirche dies erfordern würden. Die Stadt Ludwigshafen hatte das Denkmal 1983 unter Denkmalschutz gestellt. Um 1990 ist der Adler, der das Denkmal krönte, aus letztlich nicht geklärten Umständen heruntergefallen und irreparabel zerstört worden. Der Freundeskreis für Heimat- und Denkmalpflege Ruchheim hatte eine Replik des Adlers anfertigen lassen. Die Kirchengemeinde war jedoch nicht damit einverstanden, den Adler wieder auf dem Denkmal anbringen zu lassen. Der Freundeskreis wiederum ist mit einer Versetzung des Denkmals an einen anderen Ort nicht einverstanden.
„Ich habe alle Seiten vorab zum Gespräch geladen, denn mir war es wichtig, alle Argumente zu hören. Unsere Aufgabe als Stadtverwaltung ist es letztlich, eine fachlich begründete Entscheidung zu treffen, denn ein weiteres Andauern des Konflikts hilft niemandem. Ich hoffe sehr, dass auch die Gegner des Adlers unsere Entscheidung nachvollziehen können. Mir war es deshalb ein Anliegen, persönlich und gemeinsam mit den Experten des Denkmalschutzes und des Bereichs Recht unsere Entscheidung vor Ort zu erläutern“, betont OB Steinruck.