Bad Dürkheim – In den vergangenen Wochen sind vermehrt Presseartikel zu einem Betriebsende oder einer Sperrstunde des Dürkheimer Wurstmarktes erschienen, welche sowohl missverständlich wie auch inhaltlich falsch sind. Aus diesem Grund möchte die Stadt Bad Dürkheim als Veranstalterin des Dürkheimer Wurstmarktes nochmals die wichtigsten Fakten darlegen:
- Der Dürkheimer Wurstmarkt hat kein Betriebsende, keinen „Zapfenstreich“ oder gar eine Sperrstunde. Lediglich die technische Übertragung von Ton- und Musikwiedergaben ist bis Mitternacht begrenzt.
- Im Lärmsanierungskonzept zum Dürkheimer Wurstmarkt zwischen der Stadt Bad Dürkheim und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd wurde bereits vor einigen Jahren eine stufenweise Begrenzung des technischen Lärms auf die Zeit bis Mitternacht vereinbart.
- Diese Vereinbarung beruht auf den gesetzlichen Vorgaben durch das Landesimmissionsschutzgesetz und durch die Freizeitlärmrichtlinie.
- Fahrgeschäfte, welche im stillen Betrieb – also ohne Musikübertragung – die geforderten Messwerte einhalten, dürfen ihr Geschäft bis 2 Uhr weiterbetreiben, sofern davon auszugehen ist, dass die Mitfahrenden diese Messwerte nicht überschreiten. Dies ist in diesem Jahr beim Riesenrad Jupiter der Fall. Gleiches gilt für den Ausschankbetrieb in den Festzelten.
- Die oft zitierten Anwohner haben nie ein früheres Ende in den Festzelten und bei den Fahrgeschäften gefordert. Sie haben auch nicht gegen den Wurstmarkt geklagt. Die aktuelle Regelung ist das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens durch die SGD Süd und des in diesem Zusammenhang vereinbarten Lärmsanierungskonzeptes.
- Es ist allein die Verantwortung der Stadt Bad Dürkheim als Veranstalterin, die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben der Genehmigungsbehörden einzuhalten.