Darmstadt – Unter der Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige Abfallbehörde haben kürzlich Beamte des Polizeipräsidium Südhessen, Polizeipräsidium Südosthessen und Polizeipräsidium Frankfurt/Main, der Zollbehörden (SG Schwarzarbeit und KEV (Kontroll-Einheit Verkehr)), des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und der Gefahrgutbeauftragte des Landkreises Offenbach auf Autobahnen im Rhein-Main-Gebiet Gütertransporte unter die Lupe genommen. Kontrollstellen gab es auf der A3 (Rastanlage Weißkirchen), in beiden Fahrtrichtungen, und auf der A5 (Rastanlage Bergstraße).
Insgesamt wurden 54 Fahrzeuge überprüft, so das Regierungspräsidium. Hauptsächlich wurden Lastwagen und Kleintransporter mit und ohne A-Schild (Kennzeichnung für Abfalltransporte) aus dem fließenden Verkehr geholt, die Abfälle und Gefahrgüter geladen hatten oder bei denen dies vermutet wurde. Dabei wurden einige Verstöße festgestellt. In sieben Fällen registrierten die Behörden abfallrechtliche Verstöße (Fehlen oder nicht mitgeführte Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz WG, abgelaufene Entsorgungsfachbetriebszertifikate oder Fehlen von A-Schildern). Diese Vergehen werden vom RP geahndet. Zudem kam es in vier weiteren Fällen zu gebührenpflichtigen Verwarnungen und in einem Falle wurde eine Sicherheitsleistung durch die BAG gefordert.
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Darmstadt wiederum haben insgesamt 25 Personen befragt. In sechs Fällen wurden die von den Fahrern mitgeführten Geschäftsunterlagen eingesehen, wobei es eine Beanstandung gab. Die Auswertung der sonstigen Unterlagen (u.a. Fahreraufzeichnungen) läuft noch, sodass es ggf. noch Rechtsverstöße geben könnte.
Die niedrige Anzahl der Verstöße zeigt, dass die im Abfallbereich tätigen Firmen
– die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre gut umgesetzt haben und die
– Beratungen vom RP vorgenommenen Beratungen und Informationen (u.a. über die Homepage, E-Mail oder im persönlichen Gespräch) erfolgreich sind.
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Zu den Aufgaben der RP-Abfallbehörde gehört es, den Abfallstrom – von der Entstehung der Abfälle bis zur deren finalen Entsorgung – zu überwachen. In der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, dass die gesetzlichen Vorgaben EU-weit und national eingehalten werden, so das RP abschließend.