Worms – Für die Oberbürgermeisterwahl in Worms am 4. November 2018 werden die Wahlbenachrichtigungen zwischen dem 6. und 11. Oktober 2018 zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger bzw. die Empfängerin zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.
Diejenigen, die am Wahlsonntag nicht in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular Briefwahlunterlagen beantragen. Alternativ kann der Antrag formlos schriftlich per Post, Fax: 06241/853-1199, per E-Mail an: wahlen@worms.de, über das Online-Wahlscheinportal unter www.worms.de oder direkt persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Das Briefwahlbüro im Rathaus (Marktplatz 2), Zimmer 220 (2. OG), Telefon 06241/853-1006, ist ab Montag, dem 8. Oktober 2018, geöffnet und steht auch für Auskünfte gerne zur Verfügung. In dringenden Fällen können die Briefwahlunterlagen bereits ab 1. Oktober 2018 ausgehändigt werden. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Abholung der Unterlagen für andere ist auf maximal vier Personen durch das Wahlgesetz beschränkt. Wer seine Daten oder – mit entsprechender Begründung – die Daten anderer zur Wahl überprüfen will, hat dazu die Möglichkeit vom 15. bis 19. Oktober 2018 im Briefwahlbüro durch Einsicht in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der genannten Einsichtsfrist einen Einspruch einlegen. Ausführliche Informationen zur Oberbürgermeisterwahl (incl. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Antragsunterlagen) sind im Internet auf www.worms.de unter „Rathaus > Wahlen“ abrufbar.