Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mainz, Versammlungen verlaufen störungsfrei
Mainz (ots) – Samstag, 22. September 2018, 17:45 Uhr – Am Samstagnachmittag sind in Mainz mehrere angemeldete Versammlungen auf dem Bahnhofplatz störungsfrei verlaufen. Bei ca. 25 Teilnehmern auf der einen und ca. 180 Teilnehmern auf der anderen Seite, hat die Polizei Mainz lediglich eine Strafanzeige wegen Beleidigung eines Versammlungsteilnehmers aufnehmen müssen. Bei dem Beleidiger wurde zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel, vermutlich Haschisch, aufgefunden. Die Polizei Mainz ist mit dem Verlauf zufrieden und bedankt sich für das friedliche Verhalten der Versammlungsteilnehmer.
Trunkenheit im Verkehr
Mainz (ots) – Auf der Leitstelle der Mainzer Feuerwehr wird am Samstag gegen 20:00 h zunächst ein brennender PKW in der Mainzer Neustadt gemeldet. Vor Ort kann von den Polizeibeamten ein PKW voller nach Gummi riechendem Qualm gefunden werden, er brennt jedoch nicht. Der Halter (37 Jahre) gibt zunächst widersprüchlich an, dass sein Mutter bzw. Nichte oder Schwägerin die Reifen habe durchdrehen lassen und einen sogenannten “Burnout” ausgeführt habe. Durch unbeteiligte Zeugen wird angegeben, dass der Halter selbst das Fahrzeug geführt habe. Da dieser auffällig nach Alkohol riecht wird ein Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von 1,42 Promille durchgeführt, er wird im Anschluss mit zur Dienststelle genommen. Der Beschuldigte muss mit einem mehrmonatigen Fahrerlaubnisentzug und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Platzverweis nicht befolgt
Mainz (ots) – Zunächst wird am Samstag, gegen 22:20 h eine Streitigkeit zwischen zwei männlichen Personen am Hauptbahnhof gemeldet. Nachdem diese geschlichtet ist, erhalten die beiden beteiligten einen Platzverweis. Dem kommt der eine nach, der andere nicht. Der 35 jährige Mainzer beginnt die eingesetzten Polizisten zu beleidigen und bleibt trotz mehrfacher Aufforderung vor Ort. Er wird zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen und verbringt die Nacht zur Ausnüchterung in der Gewahrsamszelle(2,48 Promille). Eine Strafanzeige wegen Beleidigung wird gefertigt.
Trunkenheit im Verkehr
Mainz (ots) – Die 58 jährige Mainzerin wird am frühen Sonntagmorgen gegen 04:00 Uhr auf Grund ihrer auffälligen Fahrweise einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da sie bei der Kontrolle zunächst den Atemalkoholtest nicht ordentlich durchführen kann, wird sie zur Dienststelle verbracht, wo sie es letztendlich dann mit einem Ergebnis von 1,6 Promille schafft. Ihr wird eine Blutprobe entnommen und sie muss mit einem mehrmonatigen Fahrerlaubnisentzug und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Trunkenheit im Verkehr
Mainz (ots) – Auf der Leitstelle der Mainzer Feuerwehr wird am Samstag gegen 20:00 Uhr zunächst ein brennender PKW in der Mainzer Neustadt gemeldet. Vor Ort kann ein PKW voller nach Gummi riechendem Qualm gefunden werden, er brennt jedoch nicht. Der Halter (37 Jahre) gibt zunächst widersprüchlich an, dass sein Mutter bzw. Nichte oder Schwägerin die Reifen habe durchdrehen lassen und einen sogenannten “Burnout” ausgeführt habe. Durch unbeteiligte Zeugen wird angegeben, dass der Halter selbst das Fahrzeug geführt habe. Da dieser auffällig nach Alkohol riecht wird ein Atemalkoholtest mit 1,42 Promille durchgeführt, er wird im Anschluss mit zur Dienststelle genommen. Der Beschuldigte muss mit einem mehrmonatigen Fahrerlaubnisentzug und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Platzverweis nicht befolgt
Mainz (ots) – Zunächst wird am Samstag, gegen 22:20 Uhr eine Streitigkeit zwischen zwei männlichen Personen am Hauptbahnhof gemeldet. Nachdem diese geschlichtet ist, erhalten die beiden beteiligten einen Platzverweis. Dem kommt der eine nach, der andere nicht. Der 35 jährige Mainzer beginnt die eingesetzten Polizisten zu beleidigen und bleibt trotz mehrfacher Aufforderung vor Ort. Er wird zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen und verbringt die Nacht zur Ausnüchterung in der Gewahrsamszelle(2,48 Promille). Eine Strafanzeige wegen Beleidigung wird gefertigt.