Alzey – Waffenfunde sind keine Seltenheit. Im Nachlass verstorbener Angehöriger, beim Entrümpeln des Dachbodens oder beim Aufräumen des Kellers kommen immer wieder Pistolen, Revolver, Luftgewehre oder Munition zutage. Was nun? Schließlich ist der Besitz von Waffen ohne Waffenbesitzkarte und abschließbaren Waffenschrank illegal.
Bis zum 1. Juli 2018 mussten sich Waffenbesitzer darüber keine Gedanken machen, unabhängig davon, wie sie in den Besitz der Waffen kamen. Ein Jahr lang eröffnete die bundesweite „Waffenamnestie“ im Waffengesetz die Möglichkeit, illegale Waffen oder Munition straffrei abzugeben.
Insgesamt 44 Waffen und einige Patronen nahm innerhalb dieses Zeitraums die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms entgegen. Die meisten davon waren von Erben gefunden und abgegeben worden, also Waffen, bei denen keine Strafanzeige gefolgt wäre. Auch waren viele Waffen Schreckschusswaffen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr zugelassen waren. Neben Schreckschusspistolen und Luftgewehren wurden auch Repetierbüchsen, Flinten und Revolver entgegengenommen. „Es ist natürlich im Interesse der Allgemeinheit, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren“, betont Landrat Ernst Walter Görisch. Alles werde jetzt ordnungsgemäß vernichtet: „Jede einzelne abgegebene Waffe und Munition ist ein Mehr an Sicherheit.“ Waffen können grundsätzlich weiter bei der Polizei abgegeben werden. Allerdings: Nach Ablauf der Amnestieregelung gilt die Straffreiheit nur für die Besitzer legaler Waffen.