Karlsruhe – Nach den jüngsten Niederschlägen und den deutlich rückläufigen Temperaturen können die Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen im Wald wieder genutzt werden. Darauf weist die untere Forstbehörde des Landratsamtes Karlsruhe hin. Das am 1. August 2018 aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ausgesprochene Grillverbot ist aufgehoben.
Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie das Anzünden und Unterhalten offener Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald sind gemäß Landeswaldgesetz jedoch weiterhin nicht zulässig. Dies gilt auch für das Rauchen im Wald, das gesetzlich noch bis 31. Oktober untersagt ist.