Alzey – Neue angemessene Werte für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) gelten seit 1. August 2018 im Landkreis Alzey-Worms.
„Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend hat die Kreisverwaltung als Sozialhilfeträger eine Neuerhebung der angemessenen Mietwerte in Auftrag gegeben. Dabei wurden sowohl Bestandsmieten als auch Angebotsmieten in repräsentativer Anzahl in die Auswahl mit einbezogen. Die zugrunde gelegten Wohnungen entsprechen nach Lage und Ausstattung einfachen und grundlegenden Bedürfnissen“, erläutert Landrat Ernst Walter Görisch.
Die neuen Sätze sind nach Mietspiegel untergliedert in die Verbandsgemeinden Alzey-Land und Wöllstein mit 7,84 Euro pro Quadratmeter für eine Person (VG Alzey-Land bisher 7,53 Euro), Stadt Alzey und VG Wörrstadt mit 8,26 Euro pro Quadratmeter für eine Person (Stadt Alzey bisher 8,12 Euro) und VG Eich, VG Monsheim und VG Wonnegau mit 8,10 Euro pro Quadratmeter (VG Eich bisher 7,84 Euro). „Vor Abschluss eines Mietvertrages ist bezüglich der Angemessenheit der Kosten von Leistungsbeziehern Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger (Jobcenter oder Sozialamt) aufzunehmen“, betont Andrea Maurer, die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist bei der Angemessenheit von Mietwohnungen die Bruttokaltmiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkosten abzüglich Heizkosten) zugrunde zu legen. Bei Wohneigentum können die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete berücksichtige werden. Diese beträgt für die VG Alzey-Land und die VG Wöllstein 6,12 Euro pro Quadratmeter für eine Person (bisher VG Alzey-Land 5,99 Euro), für die Stadt Alzey und die VG Wörrstadt 6,16 Euro pro Quadratmeter (bisher Stadt Alzey 6,58 Euro) und für die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau 6,56 Euro pro Quadratmeter (VG Eich bisher 6,30 Euro).