Bad Dürkheim – Am 19. September 2018 hat der Landtag Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) beschlossen. „Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, für eine ausreichende Finanzausstattung durch das Land Rheinland-Pfalz zu sorgen“, äußern sich die Landrats-Kollegen Ihlenfeld (Landkreis Bad Dürkheim) und Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße) zur Gesetzesänderung. Die kommunalen Spitzenverbände fordern bereits seit Längerem gemeinsam die Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 300 Millionen Euro und begründeten dies ausführlich.
Die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld und Dietmar Seefeldt zeigten sich sehr enttäuscht von der Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und den negativen Folgen für die Landkreise: „Mit der nun erfolgten Gesetzesänderung trifft es die Landkreise besonders hart, da lediglich Mittel umgeschichtet und einseitig zu Gunsten der kreisfreien Städte verteilt werden. Die dort auch notwendige Entlastung wird den Landkreisen jedoch verwehrt. Die Landkreise erhalten künftig erheblich geringere Schlüsselzuweisungen als nach altem Recht und müssen Einnahmeverluste, auch aufgrund von Forderungen der Kommunalaufsicht, im Zweifel über die Kreisumlage refinanzieren. Während sich das Land weiter entschuldet, muss sich die kommunale Ebene mit einer unzureichenden Finanzausstattung abfinden, weiter verschulden und von Haushaltsausgleichen verabschieden.“
Die Forderung nach einer dauerhaften Anhebung der Finanzausstattung des ländlichen Raums, also der Landkreise mit seinen Gemeinden und Verbandsgemeinden, solle daher weiterhin aufrechterhalten werden. Ihlenfeld und Seefeldt appellieren: „Ansonsten ist davon auszugehen, dass sich besonders betroffene Kommunen auf dem Klageweg wehren. Klar ist ebenso: die andauernde unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Ebene durch das Land Rheinland-Pfalz schadet indirekt den Bürgerinnen und Bürgern unserer Landkreise, da die benötigten Mittel fehlen, um wichtige Zukunftsthemen umzusetzen.“