Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Rhodt – Verlorene Fruchtladung

Rhodt (ots) – Ein unbekannter Winzer verlor gestern (09.10.2018, 14 Uhr) in der Weinstraße ein Teil seiner Traubenladung. Verkehrsteilnehmer teilten der Polizei mit, dass die Fahrbahn zum Teil sehr rutschig wäre. Die Gefahrenstelle musste abgesperrt werden, bis der Bauhof der VG Edenkoben die Straße gereinigt hatte. Hinweise zum Verursacher nimmt die Polizei Edenkoben unter der Tel. 06323 9550 oder per E-Mail an piedenkoben@polizei.rlp.de entgegen. Verlorene Fruchtladung birgt eine große Gefahr für die Verkehrsteilnehmer. Dabei steigt die Rutschgefahr – einspurige Fahrzeuge fahren wie auf Glatteis. Deshalb muss jeder Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen.

Rhodt – Defekte Heckscheibe

Rhodt (ots) – Warum gestern Mittag (09.10.2018, 14 Uhr) die Heckschreibe eines geparkten VW Up in der Weinstraße zu Bruch ging, ist derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes kann derzeit eine Unfallflucht oder aber auch eine Sachbeschädigung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 oder per E-Mail an piedenkoben@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Edesheim/Raststätte Pfälzer Weinstraße Ost – Ungesicherte Ladung

Edesheim (ots) – Mit einer Sicherheitsleistung von 85.- Euro wurde gestern Nachmittag (09.10.2018, 16.20 Uhr) ein 42-jähriger polnischer LKW- Fahrer belegt, weil er sein Transportgut mit den vorhandenen Spanngurten nur lose fixiert hatte. Der Fahrzeugschlüssel sowie die Frachtpapiere wurden sichergestellt und erst nach ordnungsgemäßer Nachsicherung der Ladung wieder ausgehändigt. Eine Sicherheitsleistung wird verhängt, wenn beispielsweise der Betroffene im Inland keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat. Zudem erwartet den Verlader ein Bußgeld in Höhe von 60.- Euro, da auch er nach der StVO verpflichtet ist, dass das Frachtgut ordnungsgemäß gesichert wird.