Monheim – Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms plant den dringend notwendigen Ausbau des Knotenpunktes B 271 und B 47 bei Monsheim. Die Einmündung ist als Unfallhäufungsstelle auffällig. Die Planung ist technisch aufwendig und sehr komplex. Dies ist unter anderem auch der örtlich gegebenen Lage der B 271 und der B 47 in zwei Ebenen geschuldet.
Von Seiten der Verbandsgemeinde Monsheim, der Ortsgemeinde Monsheim und der Landwirtschaft wird die Planung sehr kritisiert.
Anfang Oktober 2018 haben sich auf Initiative von Herrn Landrat Ernst Walter Görisch, Herr Bürgermeister Ralph Bothe, ein Vertreter der Ortsgemeinde und der LBM-Leiter Bernhard Knoop zu einer Erörterung außerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens getroffen. Dabei wurden die Kritikpunkte an der Planung besprochen.
„Wir haben in einem sehr konstruktiven Gespräch umfassend die Entwicklung und die Gründe für unsere Planungsvariante vorgestellt“, so Bernhard Knoop, Leiter des LBM Worms.
Für den Ausbau hat der LBM Worms ein Planfeststellungsverfahren beantragt. In diesem Verfahren wurden Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Kern der Kritik ist der hohe Flächenverbrauch mit einer Vielzahl unwirtschaftlicher Restflächen.
„Aus unserer Sicht ist die Variantenprüfung nachzubessern. Wir haben dazu entsprechende Vorschläge unterbreitet “, so Bürgermeister Bothe.
„Der LBM Worms hat seine fachlichen Überlegungen, die zur aktuellen Planung geführt haben, dargestellt. Der LBM hat aber auch die Sorgen und die Kritik von Kommune und Landwirtschaft verstanden. So will er in den nächsten Wochen eine verkehrlich sichere und straßenplanerisch noch vertretbare Lösung für den notwendigen Umbau des Knotenpunktes B 47 / B 271 entwickeln“, fasste Landrat Görisch das Gespräch am Ende zusammen. Es soll spätestens Anfang nächsten Jahres ein neues Treffen geben.
Derzeitige Ausbauplanung
Das aktuelle Ausbaukonzept sieht einen 5-armigen Kreisel am Knoten B 271/ Robert-Bosch-Straße (Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“) vor. Der 5-armige Kreisel besteht aus zwei Ästen der B 271, ein Ast für die Anbindung der B 47 von Worms kommend, ein Ast für die Anbindung des Gewerbegebietes (Robert-Bosch-Straße) sowie eine Anbindung eines Wirtschaftsweges westlich der B 271. Die Abmessungen richten sich nach den einschlägigen Regelwerken der Straßenplanung. Wegen der örtlichen Gegebenheiten und wegen des hohen Anteils an Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ wurde der Außendurchmesser des Kreisverkehrs auf fünfzig Meter festgelegt.
Zur Schaffung des Baurechts hat der LBM Worms am 21. November 2017 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde des LBM Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragt. Die Verfahrens- und Planunterlagen sind im Internet abrufbar (www.lbm.rlp.de).
Nach heutigem Kenntnisstand belaufen sich die Kosten auf rund 2,5 Millionen Euro.