Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Versuchter Einbruch in Ladengeschäft
Mainz-Altstadt (ots) – Unbekannte versuchen die Eingangstür eines Ladengeschäftes in der Augustinerstraße zu öffnen. Sie manipulieren am Schloss, schaffen es jedoch nicht, dieses zu überwinden. Im Anschluss entfernen sie sich unerkannt.
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz: 06131 – 65 3633
Mainz-Neustadt – Diebstahl aus Baustelle
Mainz (ots) – Unbekannte Täter betreten im Zeitraum von Samstag, 13.10.2018, bis Sonntag, 15.10.2018, um 07:00 Uhr, eine Baustelle in der Josefstraße und entwenden 18 Packungen Tackerplatten. Eine Packung wiegt ca. 10 KG. Der Wert pro Packung beläuft sich auf 35 Euro.
Der Baustellenbereich wird von einem Bauzaun umgeben. Wie die Täter diesen überwinden konnten, ist aktuell noch Gegenstand der Ermittlungen.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.dean die Polizei übermittelt werden.
Mainz-Altstadt – Geldbeuteldiebstahl zum Nachteil einer 87-Jährigen
Im Bereich der Großen Bleiche wird am Dienstag, 04.10.2018, zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr, einer 87-jährigen der Geldbeutel entwendet. Der oder die unbekannten Täter entwenden das Portemonnaie während zwei Einkäufen aus der mit Reisverschluss gesicherten und eng am Körper getragenen Handtasche der Geschädigten. Im Geldbeutel befinden sich Bargeld, EC-Karten sowie der Bundespersonalausweis.
Wenige Tage später wird die Geschädigte durch eine Mitarbeiterin der Stadt Mainz kontaktiert, die ihr sagt, dass ihr auffälliger roter Geldbeutel gefunden worden sei. Die Wertsachen fehlen. Die 87-Jährige hat bereits die Sperrung der Karten veranlasst.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.dean die Polizei übermittelt werden.
Polizeipräsidium Mainz – Kontrollen “Licht”
Im Hinblick auf den landesweiten Kontrolltag “Licht” hat die Polizei Mainz am Sonntag, 15.10.2018, zwischen 23:00 Uhr und 01:00 Uhr in der Peter-Altmeier-Allee eine Kontrolle durchgeführt. Bei 22 kontrollierten Fahrzeugen konnte nur ein Beleuchtungsmangel festgestellt werden. Besonders positiv war auch das Verhalten der kontrollierten Radfahrer zu bewerten, die allesamt ohne (Beleuchtungs-) Mängel unterwegs waren.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde zudem ein Fahrzeugführer festgestellt, der technische Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen hatte, woraufhin die Betriebserlaubnis erloschen war.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz wurden in vergangenen Tagen insgesamt 220 Kraftfahrzeuge und 13 Radfahrer kontrolliert. Lediglich 49 davon wiesen einen Beleuchtungsdefekt auf.
Trotz dem positiven Ergebnis der Kontrollen stellt die Polizei Mainz leider immer wieder fest, dass noch längst nicht jeder Verkehrsteilnehmer um Sichtbarkeit bemüht ist. Im Jahr 2013 gaben von 1.000 Befragten in Deutschland gerade einmal 6,1 Prozent der Fußgänger an, stets reflektierende Kleidung zu tragen. Knapp 40 Prozent der Fußgänger tun das immerhin gelegentlich.
Helle Kleidung ist gut, Reflektoren sind besser
Helle Kleidung kann dabei helfen sich sichtbarer zu machen – reicht jedoch nicht aus. Effektiver sind reflektierende und fluoreszierende Materialien. Diese sollten rundum am Körper getragen werden. In vielen Kleidungsstücken sind sie bereits eingearbeitet. Sie erhöhen die Sichtbarkeit eines Fußgängers oder Radfahrers auf bis zu 130 Meter. Beim Anbringen von Reflektoren sollte man beachten, dass Autofahrer zuerst die untere Hälfte des Körpers wahrnehmen. Da die Scheinwerfer auf die Straße ausgerichtet sind, wird der Unterkörper zuerst angestrahlt. Man sollte also unbedingt auch an den Beinen Reflektoren anbringen.
Weiß, rot, gelb: So müssen Radfahrer leuchten
Für Radfahrer steht die richtige Beleuchtung ihres Fahrrads an erster Stelle: Laut Straßenverkehrsordnung gehören dazu ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Außerdem ein weißer Reflektor vorn, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer roter Rückstrahler hinten. Zusätzlich sind nach links und rechts wirkende gelbe Rückstrahler an beiden Pedalen obligatorisch.