Frankenthal (ots) – Trotz des “goldenen Oktobers” und den zum Teil noch sehr sommerlichen Temperaturen, merkt man doch langsam den Beginn der “dunklen Jahreszeit”. Spätestens mit der Zeitumstellung werden die Tage wieder kürzer und das Risiko, im Straßenverkehr schlechter wahrgenommen zu werden, steigt.
Dies gilt insbesondere für die Risikogruppen der Fußgänger und Radfahrer. Um dem entgegen zu wirken fand am 15.10.2018 ein landesweiter Kontrolltag mit Zielrichtung Beleuchtung in Rheinland-Pfalz statt, bei dem sich die PI Frankenthal und PW Maxdorf ebenfalls beteiligten.
Neben zahlreichen Verkehrskontrollen, bei denen das Hauptaugenmerk auf der Überprüfung der Beleuchtungseinrichtungen lag, wurden auch zahlreiche Fußgänger und Radfahrer über die Erkennbarkeit im Straßenverkehr aufgeklärt und wertvolle Tipps weitergegeben.
Helle Kleidung ist gut, Reflektoren sind besser
Helle Kleidung kann dabei helfen sich sichtbarer zu machen – reicht jedoch nicht aus. Effektiver sind reflektierende und fluoreszierende Materialien. Diese sollten rundum am Körper getragen werden. In vielen Kleidungsstücken sind sie bereits eingearbeitet. Sie erhöhen die Sichtbarkeit eines Fußgängers oder Radfahrers auf bis zu 130 Meter. Beim Anbringen von Reflektoren sollte man beachten, dass Autofahrer zuerst die untere Hälfte des Körpers wahrnehmen. Da die Scheinwerfer auf die Straße ausgerichtet sind, wird der Unterkörper zuerst angestrahlt. Man sollte also unbedingt auch an den Beinen Reflektoren anbringen. Auch ältere Menschen, die auf die Unterstützung durch einen Rollator angewiesen sind, können den Rollator mit Reflektoren ausstatten, um ihre Erkennbarkeit zu erhöhen.
Weiß, rot, gelb: So müssen Radfahrer leuchten
Für Radfahrer steht die richtige Beleuchtung ihres Fahrrads an erster Stelle: Laut Straßenverkehrsordnung gehören dazu ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Außerdem ein weißer Reflektor vorn, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer roter Rückstrahler hinten. Zusätzlich sind nach links und rechts wirkende gelben Rückstrahlern an beiden Pedalen obligatorisch.
Lichttest für Kraftfahrzeugführer; Warnweste griffbereit?
Auch Pkw-Fahrer oder andere Kraftfahrzeugführer sollten an ihrem Fahrzeug regelmäßig einen sogenannten “Lichtcheck” durchführen oder durch eine Werkstatt durchführen lassen. Dabei ist zu beachten, dass die verschiedenen Scheinwerfer in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Das heißt die Frontscheinwerfer sollten in der richtigen Höhe eingestellt sein, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Außerdem sollten die Scheinwerfer nicht verdreckt sein. Auch ein Blick hinter das Fahrzeug mit einer Überprüfung der Brems- und Rückleuchten und der Nebelschlussleuchte sollte Bestandteil des Checks sein. Die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Warnweste sollte griffbereit im Fahrzeuginnern gelagert werden, damit sie im Falle einer Fahrzeugpanne bereits vor dem kritischen Punkt des Aussteigens angelegt werden kann.
Wir wollen, dass sie sicher leben – ihre Polizei Frankenthal