Landau: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes „C 36, Zweibrücker Straße 23“ – Einsichtnahme von 19. Oktober bis 15. November im Baubürgerbüro und auf der Internetseite der Stadt
LANDAU – Die Stadt Landau stellt derzeit den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „C 36, Zweibrücker Straße 23“ auf. Das Plangebiet liegt im Südwesten der Stadt an der Zweibrücker Straße und umfasst die Flurstücke 2526/16, 2532/3, 2532/4, 2531 sowie 2532 mit einer Größe von 5.464 m².
An den Geltungsbereich des Gebiets grenzen im Westen die Bebauung der Sauerbruchstraße, im Süden die Bebauung der Röntgenstraße und im Osten die Bebauung der Robert-Koch-Straße.
Vom 19. Oktober bis einschließlich 5. November besteht die Möglichkeit, sich im Baubürgerbüro des Stadtbauamts (Königstraße 21, Zimmer 2) anhand der Vorentwurfsplanung über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Bürgerinnen und Bürger können sich zu den Planungen äußern und diese gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtbauamts erörtern.
Auf der städtischen Internetseite kann der vollständige Bekanntmachungstext im Amtsblatt Nr. 60/2018 vom 11. Oktober 2018 eingesehen werden. Zudem ist der Vorentwurf in der Zeit vom 19. Oktober bis einschließlich 15. November auch in digitaler Form unter www.landau.de/oeffentliche-auslegung abrufbar.