HEIDELBERG – Die Kreistagswahl 2019, der Beteiligungsbericht 2017 und die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019 sind unter anderem die Sitzungsthemen.
Mit der Kreistagswahl 2019, dem Beteiligungsbericht 2017 sowie der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019 beschäftigt sich der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung. Diese findet am Dienstag, 23. Oktober 2018, ab 14.00 Uhr, in Meckesheim in der Auwiesenhalle (Schulstraße 19, 74909 Meckesheim) statt.
Zu Beginn wird wie gewohnt die Niederschrift der letzten Sitzung aufgelegt und die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner haben die Gelegenheit Fragen zu stellen. Nach der Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses, welcher aufgrund personeller Veränderungen im Jugendpastoralen Team Rhein-Neckar neu bestellt werden soll, bildet der Kreistag den Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl 2019.
Im Anschluss nimmt der Kreistag vom Abschluss der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt bezüglich des Kernhaushalts und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen für die Jahre 2011 bis 2016 als auch von der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.
Mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2017 werden die Kreisrätinnen und Kreisräte über alle wesentlichen Grundlagen und Entwicklungen der Unternehmen, an denen der Rhein-Neckar-Kreis beteiligt ist, informiert.
Danach legt Landrat Dallinger den Kreisrätinnen und Kreisräten den Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2019 vor und erläutert diesen. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen in den Ausschüssen des Kreistags beraten und in der Jahresabschlusssitzung am 11. Dezember verabschiedet. Zu den bisherigen Themenkomplexen „Nachhaltige Finanzwirtschaft“, „Jugend“, „Soziales“, „Bildung“, „Gesundheit“, „Klima- und Umweltschutz“, „Wirtschaftsförderung und Europa“, „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ und „Sicherstellung der Aufgabenerfüllung“ kommt im nächsten Jahr ein weiterer hinzu: Als strategisch relevanten Themenkomplex wird für 2019 die „Mobilität“ neu mitaufgenommen.
Zuletzt wird aufgrund des nahenden Ruhestands des derzeitigen Verwaltungs- und Schuldezernenten über dessen Nachfolge entschieden.